BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 10.12.2024 Einreichungen im AIFMD-Berichtswesen

AIF-Verwaltungsgesellschaften sind nach §§ 35, 44 KAGB zur Abgabe von Meldungen sowohl auf Gesellschaftsebene als auch auf Ebene der einzelnen Investmentvermögen verpflichtet.

Über das Fachverfahren AIFMD-Berichtswesen können die Verwaltungsgesellschaften (AIF-Manager) sowohl die erforderlichen Meldungen rechtswirksam abgeben als auch die erstellten XML-Dateien zunächst unverbindlich testen. Hierfür steht das separate Fachverfahren TEST: AIFMD-Berichtswesen zur Verfügung, das ebenfalls beantragt werden muss.

Rückfragen

Falls Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Reporting haben, können Sie sich an das AIFMD-Reporting-Team der BaFin wenden. Bitte stellen Sie vor Versendung Ihrer Anfrage sicher, dass Sie die einschlägigen ESMA-Dokumente sowie das BaFin-Merkblatt nebst Anlagen in der aktuellen Fassung gelesen haben.

Wichtige Hinweise für Ihre Anfrage:

• Geben Sie in der Betreffzeile Ihrer E-Mail unbedingt die BaFin-ID der KVG und den Namen der KVG an.
• Senden Sie Ihre E-Mail an Support-AIFMD-Report@bafin.de.
• Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab.

Weiterführende Informationen und technische Hinweise finden Sie im von uns veröffentlichten Merkblatt nebst Anlagen.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass die elektronische Einreichung über das MVP-Portal erst nach Freischaltung des Antragstellers zum Fachverfahren durch das jeweils zuständige Fachreferat der BaFin möglich ist.

Kontakt: Sup­port AIFMD-Re­port

E-Mail: Support-AIFMD-Report@bafin.de

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback