Stand:geändert am 29.05.2024 | Thema MVP-Portal Transaktionsmeldungen nach Artikel 26 MiFIR
Damit die in Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) genannten Meldepflichtigen Ihren Meldeverpflichtungen nachkommen können, haben diese die Mitteilungen nach Art. 26 MiFIR im Wege der Datenfernübertragung der BaFin zu übermitteln.
Daher sind die Meldepflichtigen nach Art. 26 MiFIR verpflichtet, entweder selbst oder vertretend durch einen geeigneten Dritten, diese Meldepflichten zu erfüllen.
Die BaFin hat eigens hierfür das elektronische Fachverfahren „Transaktionsmeldungen (Art. 26 MiFIR)“ entwickelt und stellt dieses über das MVP-Portal zur Verfügung.
Im Falle der Wahl eines geeigneten Dritten muss darauf geachtet werden, dass der Dritte den Status eines „approved reporting mechanism“ (ARM) haben muss. Teil des Zulassungsverfahrens zum ARM ist die erfolgreiche Anbindung an das Fachverfahren "Test: Transaktionsmeldungen (Art. 26 MiFIR)". Als ARM kontaktieren Sie die BaFin bitte vor Antragstellung zur Zulassung an der MVP unter A26MIFIR@bafin.de.
Bitte beachten Sie, dass aus verarbeitungstechnischen Gründen die Zahl der Meldesätze je Einzelübertragung derzeit auf 500.000 begrenzt ist. Die Dateigröße (GZIP komprimiert) darf maximal 200 MB groß sein.
Die Übermittlung von Transaktionsdaten unter Art. 26 MiFIR soll auf Basis aggregierter Bestände erfolgen. Eine Übermittlung von Einzelsätzen oder hochfrequenten täglichen Kleinstlieferungen ist nicht möglich. Die durchschnittliche Anzahl Transaktionen pro übertragener Datei soll sich an der maximal möglichen Anzahl Transaktionen pro Datei (500.000 Stück) orientieren. In dieser Form ist auch eine untertägige Übermittlung aggregierter Bestände möglich.
Fachliche und inhaltliche Fragen zum Verfahren „Transaktionsmeldungen (Art. 26 MiFIR)“ richten Sie bitte ausschließlich an:
E-Mail: A26MIFIR@bafin.de
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:
E-Mail: mvp-support@bafin.de
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Antragsteller die Meldungen nach Art. 26 MiFIR erst ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Antrags zum Fachverfahren „Transaktionsmeldungen (Art. 26 MiFIR)“ übermitteln können.
Kontakt:Transaktionsmeldungen (Art. 26 MiFIR)
E-Mail: A26MIFIR@bafin.de
Kontakt:
MVP Supporthotline
Für technische Fragen und Probleme
E-Mail: mvp-support@bafin.de