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Verstoß melden

Informationen zum Ausfüllen des Online-Formulars

* Pflichtangabe

Beachten Sie bitte vor Abgabe Ihrer Meldung die folgenden Informationen:

  • Lesen Sie die allgemeinen Erläuterungen und weiterführenden Informationen auf unserer Homepage.
  • Prüfen Sie, ob für Sie auch eine interne Meldung beim betroffenen Beschäftigungsgeber in Betracht kommt. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Stelle heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen kann.
  • Zögern Sie nicht, bei etwaigen Rückfragen oder Unsicherheiten den Kontakt zu uns zu suchen.

Informationen zur Zuständigkeit der Hinweisgeberstelle der BaFin:

  • Die Hinweisgeberstelle der BaFin ist zuständig für Meldungen über Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Für Hinweise im beruflichen Kontext aus dem Bereich Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht (soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient), öffentliches Auftragswesen, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, staatliche Beihilfen sowie sonstige Binnenmarktvorschriften (Vorschriften der Europäischen Union zum freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) ist die BaFin nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz.
  • Für Hinweise auf Verstöße im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie bei Fehlverhalten von großen Onlineplattformen auf digitalen Märkten (DMA - digital markets act) ist die BaFin ebenfalls nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an die externe Meldestelle des Bundeskartellamts.
  • Bei Unzuständigkeit der Hinweisgeberstelle der BaFin wird Ihre Meldung unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Wichtige Informationen zur Bearbeitung:

  • Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität bearbeitet. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir allerdings gehalten sein, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen (z.B. auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafsachen oder auf gerichtliche Anordnung).
  • Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben und keine Kontaktmöglichkeit angeben, haben wir im weiteren Verfahren keine Möglichkeit, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie über den Verfahrensstand sowie den Abschluss der Prüfung in Kenntnis zu setzen.
  • Die Dokumentation Ihrer Meldung wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Hinweisgeberverfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung. Bitte speichern oder drucken Sie Ihre Eingabe bei Bedarf vor dem Versand aus.
Mit der Bestätigung der Kenntnisnahme der Informationen bestätigen Sie auch, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen und Ihnen eine mögliche strafrechtliche Relevanz vorsätzlich falscher Angaben bewusst ist. Es müssen Ihnen also tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßen vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst. *
Erklärung zum Datenschutz:
Die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird bei der Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzes zur Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Daten beachten. *

Sachverhalt

Auswahl des Schwerpunktes des Verstoßes

Wählen Sie bitte aus der folgenden Liste den Schwerpunkt oder Eintrag aus, der am besten auf Ihre Meldung zutrifft. *