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Zugang zur Hinweisgeberstelle

Wenn Sie über besondere Kenntnisse, Informationen oder Ähnliches zu Unternehmensinterna verfügen und diese vertraulich weitergeben möchten, wenden Sie sich bitte an die Hinweisgeberstelle der BaFin. So können Sie sich z.B. als Mitarbeiter oder Vertriebspartner des Unternehmens bestmöglich schützen.

Wir beraten Sie gerne über bestehende Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien. Diese Beratung ist selbstverständlich streng vertraulich und kann völlig anonym erfolgen. Gerne können Sie sich auch zunächst an die Interne Meldestelle des betroffenen Unternehmens wenden. Oftmals können Missstände so am schnellsten aufgeklärt und behoben werden.

Beachten Sie bitte vor Abgabe Ihrer Meldung die folgenden Informationen:

  • Lesen Sie die allgemeinen Erläuterungen und weiterführenden Informationen auf unserer Homepage.
  • Prüfen Sie, ob für Sie auch eine interne Meldung beim betroffenen Beschäftigungsgeber in Betracht kommt. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Stelle heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen kann.
  • Zögern Sie nicht, bei etwaigen Rückfragen oder Unsicherheiten den Kontakt zu uns zu suchen.
  • Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität bearbeitet. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir allerdings gehalten sein, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen (z.B. auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafsachen oder auf gerichtliche Anordnung).
  • Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben und keine Kontaktmöglichkeit angeben, haben wir im weiteren Verfahren keine Möglichkeit, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie ggfs. über das Ergebnis der Prüfung in Kenntnis zu setzen.
  • Die Dokumentation Ihrer Meldung wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Hinweisgeberverfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung.
  • Vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße können strafrechtliche Relevanz haben.

Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle per elektronischem Hinweisgebersystem, per Post, telefonisch oder persönlich erteilen. Bitte achten Sie bei allen Kommunikationswegen darauf, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln, wenn Sie anonym bleiben wollen.

Per elektronischem Hinweisgebersystem (in Deutsch oder Englisch)

Hinweisgeberschutz

Wenn Sie über besondere Kenntnisse, Informationen oder Ähnliches zu Unternehmensinterna verfügen und diese anonym weitergeben möchten, um sich z.B. als Mitarbeiter oder Vertriebspartner des Unternehmens selbst zu schützen, wenden Sie sich bitte an die Hinweisgeberstelle der BaFin.

Per Onlineformular

Onlineformular

Per Post (in Deutsch oder Englisch)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Per Telefon (in Deutsch oder Englisch)

Die Hinweisgeberstelle der BaFin nimmt Ihre Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen.

0228 / 4108 – 2355

Mit Ihrem Einverständnis wird das Telefongespräch zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet.

Persönlich (in Deutsch oder Englisch)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweisgeberstelle
Dreizehnmorgenweg 44-48
53175 Bonn

Die Hinweisgeberstelle nimmt Ihre Hinweise auch persönlich entgegen. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Gesprächstermin (montags bis donnerstags 9.00 Uhr - 15.00 Uhr und freitags 9.00 Uhr - 13.00 Uhr).

Bitte beachten Sie, dass nur Hinweise in deutscher und englischer Sprache bearbeitet werden.

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