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Anonyme Hinweisabgabe

Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, Verstöße gegen Aufsichtsrecht zu beseitigen und negative Folgen eines solchen Fehlverhaltens zu verhindern. Wenn Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber der BaFin ihren Namen nennen und ihre Beziehung zum beaufsichtigten Unternehmen offenlegen, ermöglicht dies über die Hinweiserteilung hinaus eine zielgerichtete Kommunikation mit der Aufsicht. Es kann jedoch Situationen geben, in denen Personen mit besonderem Wissen über Vorgänge in beaufsichtigten Unternehmen aus Angst vor negativen Konsequenzen davon absehen, der BaFin diese Informationen zu geben.

Speziell für diesen Fall hat die BaFin ein elektronisches Hinweisgebersystem eingerichtet. Eine technische Rückverfolgung der dort gemeldeten Hinweise ist unmöglich. Dies ist von unabhängiger Stelle zertifiziert. Um eine Folgekommunikation zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, einen geschützten Postkasten einzurichten. Hierüber können Rückfragen gestellt und Unklarheiten beseitigt werden. Während des gesamten Dialogs bleibt die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber anonym. Weitere Informationen zum System finden Sie unter www.business-keeper.com.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden und keine Postbox einrichten oder diese nicht sichten, haben wir im weiteren Verfahren derzeit keine Möglichkeit, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie über das Ergebnis unserer Prüfung in Kenntnis zu setzen.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, auch anonyme Hinweise per Post, telefonisch oder persönlich abzugeben.

So schützen Sie sich selbst: Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät (z.B. PC, Laptop, Smartphone), das von Ihrem Beschäftigungsgeber zur Verfügung gestellt wird oder über dessen Netzwerk mit dem Internet verbunden ist. Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile. Benutzen Sie darüber hinaus nach Möglichkeit ein VPN (Virtual Private Network), um Ihre Verbindung zu verschlüsseln und anonym zu bleiben. Wir empfehlen, bei der Abgabe einer Meldung – insbesondere, wenn diese anonym erfolgt - die Schilderung des Verstoßes so zu formulieren, dass bei der Ergreifung von etwaigen Folgemaßnahmen Dritte keine Möglichkeit haben, aus der Art und Weise der Sachverhaltsdarstellung in der Meldung Rückschlüsse auf die Ihre Identität zu ziehen.

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