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Foto von Christian Bock, Leiter der BaFin-Abteilung für Verbraucherschutz © Reflexion-Das Photoatelier

Thema Verbraucherschutz Beauftragter für den Anleger- und Verbraucherschutz

Der Leiter der Abteilung Verbraucherschutz der BaFin nimmt die Funktion des Beauftragten für den Anleger- und Verbraucherschutz wahr.

Dieser berät nach § 2a der Satzung der BaFin das Direktorium zu Themen des Anleger- und Verbraucherschutzes. Dazu nimmt er beratend an Sitzungen des Direktoriums teil, soweit diese Themen berührt sind, und kann eine Befassung des Direktoriums mit Themen des Anleger- und Verbraucherschutzes vorschlagen. Der Beauftragte berät außerdem die Exekutivdirektorinnen und Exekutivdirektoren bei ihrer Mitwirkung in den Organen des Europäischen Finanzsystems, soweit Themen des Anleger- und Verbraucherschutzes berührt werden.

Die Funktion des Verbraucherschutzbeauftragten hat aktuell Christian Bock inne, der die Abteilung Verbraucherschutz seit deren Gründung Ende 2015 leitet. Der Jurist ist ausgebildeter Bankkaufmann und hat nach dem Studium einige Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet, bevor er 1999 beim damaligen Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel anfing. Bei der BaFin leitete er zunächst das Referat für Bußgeldverfahren und später das Referat für die Aufsicht über Verhaltens- und Organisationspflichten bei Privat- und Auslandsbanken.

Verbraucher können sich mit Fragen zu Finanzthemen unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2 100 500 an das Verbrauchertelefon der BaFin wenden. Auf der Internetseite der BaFin erfahren Verbraucher, was sie tun können, wenn sie sich von einem Unternehmen nicht korrekt behandelt fühlen.

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