Thema BaFin-Finanzierung Die Kosten- und Leistungsrechnung der BaFin
Inhalt
KLR der BaFin
1. Einleitung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist gem. § 7 der Bundeshaushaltsordnung dazu verpflichtet wirtschaftlich zu arbeiten. Um diese Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten wurde bereits 2005 eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in der BaFin eingeführt.
Welchen Mehrwert liefert die KLR der BaFin?
Mit der KLR werden sowohl innerbehördliche Kostenverursachungen als auch erbrachte Leistungen transparent gemacht. Neben einer wirksamen Planung, Steuerung und Kontrolle setzt die BaFin die KLR zusätzlich zur Berechnung der Umlage und von kostendeckenden Gebühren ein.
Grafik zum Mehrwert der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für die BaFin
2. Die Kosten- und Leistungsrechnung der BaFin
Die KLR der BaFin beschäftigt sich mit den Kosten und Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der innerbetrieblichen Leistungserstellung stehen. Mit ihr werden die im Wertschöpfungsprozess entstandenen Kosten dem entsprechenden Verursacher zugeordnet.
Dabei wird in einem dreistufigen Berechnungsverfahren vorgegangen, welches in der folgenden Grafik dargestellt ist und in den nächsten Kapiteln näher erläutert wird.
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der BaFin: dreistufiges Berechnungsverfahren
2.1 Kostenartenrechnung
In der Kostenartenrechnung wird erfasst, welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Haushaltsjahr angefallen sind. Bei den Kostenarten der BaFin wird grundsätzlich zwischen Personal- und Sachkosten unterschieden.
2.2 Kostenstellenrechnung
Die Ergebnisse der Kostenartenrechnung stellen die Basis für die Kostenstellenrechnung dar. In dieser zweiten Phase der Kostenrechnung werden die in der Kostenartenrechnung erfassten Personal- und Sachkosten auf die Stellen verteilt, die die jeweilige Leistung erbracht haben. Es wird folglich ermittelt, wo die Kosten angefallen sind und auf welcher entsprechenden Kostenstelle sie ausgewiesen werden müssen.
Sachkosten werden grundsätzlich den Referaten direkt zugerechnet (Referatskostenstellen). Sachkosten, die keinem einzelnen Referat direkt zugerechnet werden können, werden auf übergeordneten Kostenstellen ausgewiesen (Haushaltskostenstelle). Personalkosten, Mieten und sonstige Sachkosten der Liegenschaften fallen für die gesamte BaFin an. Sie werden zunächst auf Verrechnungskostenstellen gesammelt und anschließend anhand geeigneter Verrechnungsschlüssel auf die jeweiligen Referate verteilt.
2.3 Kostenträgerrechnung
Aufbauend auf den Ergebnissen der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung wird in der dritten Phase der Kostenrechnung ausgewiesen, wofür die Kosten entstanden sind. Dafür werden sämtliche Kosten auf Produkte gebucht.
Die Produkte der BaFin geben an, wofür die Kosten entstanden sind. Sie lassen sich in die vier Produktgruppen Aufsichtsprodukte, Verwaltungsprodukte, Projekte und Gebührenprodukte zusammenfassen. Verwaltungsprodukte und Projekte sind interne Produkte, die sich auf eine innerbehördliche Leistungserstellung beziehen. Aufsichtsprodukte und Gebührenprodukte sind externe Produkte, die durch einen außerhalb der Behörde stehenden Adressaten gekennzeichnet sind.
3. Kostenverrechnung - Vorbereitung der Umlage
3.1 Umlageempfänger
Die entstandenen Kosten werden in einem nächsten Schritt Empfängern zugeordnet (Umlageempfänger). Dabei müssen nicht nur die Kosten der fünf Aufgabenbereiche nach
§ 16b Abs. 1 FinDAG ermittelt werden (hier gelb unterlegt), sondern auch die Kosten, die zwei Aufgabenbereichen gemeinsam (Mischkosten) oder gar keinem Aufgabenbereich (Gemeinkosten) unmittelbar zugeordnet werden können.
Die beiden in § 16b Abs. 1 FinDAG so genannten Aufgabenbereiche „Bankenaufsicht und sonstige Finanzdienstleistungsaufsicht“ sowie „Wertpapierhandel“ umfassen eine sehr heterogene Gruppe an Umlagepflichtigen. Um den einzelnen Unternehmen innerhalb der Gruppe gerecht zu werden, sind hier weitere Empfänger vorgesehen, die so für eine weitere verursachungsgerechte Verteilung der Kosten sorgen.
Die in § 16b FinDAG genannten „Aufgabenbereiche“ sind nicht mit den Organisationseinheiten aus dem Organigramm deckungsgleich. Für die Kostenverteilung ist nicht die Einbettung in die Aufbaustruktur entscheidend, sondern nur, welchem Empfänger die Kosten zuzuordnen sind.
Insgesamt ergeben sich damit 26 Empfänger, welche in der folgenden Grafik dargestellt sind.
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der BaFin: Umlageempfänger
3.2 Kostenverrechnung
Für die Kostenverrechnung ordnen die Beschäftigten die Tätigkeiten ihrer gesamten Arbeitszeit auf Halbstundenbasis Produkten und Umlageempfängern zu. Für diese Zeitaufschreibung wird ein revisionssicheres System verwendet. Die elektronische Zeiterfassung dient als Grundlage für die anschließende Kostenverrechnung. Die Auswahlmöglichkeiten für die Beschäftigten werden je nach Aufgabenbereich im genutzten IT-System eingegrenzt.
Im Zuge der Kostenstellenrechnung wurden sämtliche Kosten auf die Kostenstellen der Referate und auf die übergeordneten Kostenstellen verteilt. Diese Kosten werden in der Kostenverrechnung auf die Produkte und Empfänger weiterverrechnet, um im Ergebnis die Gesamtkosten je Empfänger auszuweisen. Die Zeiterfassung der Beschäftigten stellt die Basis für diese Verteilung dar. Abschließend ergibt die Summe sämtlicher Produkte je Empfänger die Gesamtkosten je Empfänger und bildet damit die Basis für die Umlageberechnung.