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Stand:geändert am 29.03.2023 | Thema Compliance Beauftragte für die Überwachung der privaten Finanzgeschäfte nach § 11a FinDAG

Die BaFin wirkt mit einem internen Melde- und Kontrollverfahren für private Finanzgeschäfte ihrer Beschäftigten dem Insiderhandel sowie Interessenkonflikten entgegen. Das interne Melde- und Kontrollverfahren führt die Beauftragte des Direktoriums nach § 11a FinDAG durch.

Die BaFin verfügt seit ihrer Gründung über ein internes Kontrollverfahren zur Überwachung privater Finanzgeschäfte ihrer Beschäftigten (§ 11a FinDAG, vormals § 28 WpHG bzw. § 16a WpHG).

Das Kontrollverfahren der BaFin soll u.a. mittels Verboten, Risikokategorisierung und Meldepflichten gewährleisten, dass Beschäftigte der BaFin nicht-öffentliche Informationen, die sie während ihrer dienstlichen Aufgaben erlangt haben (können), nicht für private Finanzgeschäfte verwenden. Zur Überwachung hat das Direktorium der BaFin eine Beauftragte nach § 11a FinDAG eingesetzt, die das Kontrollverfahren weiterentwickelt, selbst Prüfungen durchführt und an die Leitung der BaFin berichtet. Ergänzend zu den Regelungen des § 11a FinDAG gilt die Dienstanweisung Private Finanzgeschäfte (Anlage).

Kontakt:Be­auf­trag­te nach § 11a Fin­DAG

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zentrale Compliance
Dr. Daniela Schafaghi / vertraulich
Postfach: 1253
53002 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: PrivateFinanzgeschaefte@bafin.de

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