Zulassungspflichtige Zahlungsdienste
Unternehmen mit Sitz im Inland, die Zahlungsdienste erbringen möchten, benötigen eine Zulassung durch die BaFin.
Zur Erläuterung der Tatbestände hat die BaFin ein Merkblatt - Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) veröffentlicht, welches auch Informationen zu den Ausnahmen sowie zu den Meldepflichten bei Nutzung der Ausnahmen enthält.
Ob ein konkretes Geschäftsmodell als Zahlungsdienst einer Erlaubnis oder Registrierung bedarf, kann nur aufgrund der individuellen Umstände im konkreten Einzelfall festgestellt werden. Für eine erste unverbindliche Einordnung hat die BaFin zu typischen Geschäftsmodellen erste aufsichtsrechtliche Hinweise veröffentlicht.
Zur konkreten Prüfung eines Geschäftsmodells können Sie über das Kontaktformular auf die für diese Frage zuständige Abteilung zugehen.