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Stand:geändert am 04.03.2021 | Thema Kapitalanlagen von Versicherern Kapitalanlagen

Mit der Vermögensanlagetätigkeit hat der Versicherer durch Art, Umfang und Qualität der Deckungsmittel die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen. An die Tätigkeit der Versicherer werden dabei hohe Anforderungen gestellt. Um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen, müssen Versicherer Kapitalanlagen in ausreichendem Maße dem Sicherungsvermögen zuführen.

Für das vom sogenannten Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens überwachte Sicherungsvermögen gelten besondere Vorschriften. Diese zielen darauf ab, Versicherungsnehmern zusätzliche Sicherheit bezüglich der Erfüllung ihrer Versicherungsverträge zu gewähren.

Seit der Einführung von Solvency II zum 01.01.2016 bestehen für die Kapitalanlage von Versicherern unterschiedliche Vorschriften. Unternehmen die unter die Regelung von Solvency II fallen, müssen ihre Kapitalanlagen nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen, für den zahlreiche qualitative Vorgaben bestehen. Hierzu müssen diese Unternehmen einen eigenen internen Anlagekatalog erstellen, der die Anlageverordnung ersetzt und die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität der gesamten Kapitalanlage sicherstellt. Weiterhin sind umfangreiche Regelungen zum Risikomanagement in den Rechtstexten enthalten.

Für alle anderen Unternehmen gilt als Maßstab bei der Kapitalanlage weiterhin die Anlageverordnung. Diese legt die gesetzlich zulässigen Vermögensgegenstände für das Sicherungsvermögen fest. Darüber hinaus enthält die Verordnung quantitative Mischungs- und Streuungsgrenzen, Bestimmungen zur Kongruenz und Belegenheit der Anlagen und sie verpflichtet die Versicherer zu einem qualitativen Anlagemanagement und zu internen Kontrollverfahren. Die BaFin-Rundschreiben konkretisieren diese Bestimmungen und machen Vorgaben zu den Anlagegrundsätzen, zum Anlagekatalog und vor allem zum Risikomanagement der Kapitalanlagen. Der Verpflichtung zum qualitativen Anlagemanagement und zu internen Kontrollverfahren kommt daher eine überragende Bedeutung zu.

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Veröffentlichungen zum Thema

PPP und Nach­hal­tig­keit: Neue Ver­wal­tungs­pra­xis der Ba­Fin

Die Finanzaufsicht BaFin bündelt ihre Verwaltungspraxis zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht in einem neuen Rundschreiben für Solvency-II-Versicherer. Darin gibt sie auch Hinweise zu Nachhaltigkeitsrisiken.

Von Rebecca Frener und Romy Ramsay, BaFin-Versicherungsaufsicht

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