BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 01.01.2016 | Thema Eigenmittel Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen

Unter Solvabilität versteht man im Versicherungswesen die Ausstattung eines Versicherers mit Eigenmitteln, also freiem, unbelastetem Vermögen. Eigenmittel sind vorzuhalten, um unerwartete Verluste des Versicherers abzudecken. Diese sichern somit die Ansprüche der Versicherungsnehmer auch bei ungünstigen Entwicklungen.

Die Solvabilität ist für Versicherer gesetzlich geregelt. Eine ausreichende Solvabilität ist gegeben, wenn die Höhe der Eigenmittel mindestens der Höhe der Soll-Solvabilität (Eigenmittelanforderungen) entspricht. Bei der Soll-Solvabilität wird unterschieden nach der sogenannten Solvabilitätskapitalanforderung und der Mindestkapitalanforderung. Liegen keine ausreichenden Eigenmittel zur Bedeckung der Anforderungen vor, so entstehen aufsichtliche Folgen, die in ihrer Schwere gestaffelt sind.

Unter Solvency II gibt es explizite Eigenmittelanforderungen auch für Gruppen.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Veröffentlichungen zum Thema

Ei­gen­mit­tel: Ba­Fin ver­öf­fent­licht Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Rundschreiben zu Eigenmitteln veröffentlicht. Es greift die jüngsten Änderungen der Kapitalausstattungs-Verordnung und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung auf.

Ei­gen­mit­tel: Ba­Fin kon­sul­tiert Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf für ein Rundschreiben zu Eigenmitteln zur Konsultation gestellt. Es greift die jüngsten Änderungen der Kapitalausstattungs-Verordnung und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung auf.

Alle Dokumente