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Stand:geändert am 25.02.2021 | Thema Berichtspflichten Übermittlung der Daten EbAV

Technische Aspekte des Pensionsdaten-Berichtswesens für EbAV

I. Übertragungsweg BaFin-MVP-Portal

Pensionsdaten-Meldungen werden in elektronischer Form über das MVP-Portal, Fachverfahren „Versicherungsaufsicht – Pensionsdaten“, an die BaFin übermittelt.

Testmeldungen (einschließlich technischer Validierung der Meldungen gegen die Pensionsdaten-Taxonomie) können über das Fachverfahren „TEST: Versicherungsaufsicht – Pensionsdaten“ eingereicht werden.

Beide Fachverfahren müssen je Unternehmen und meldender Person gesondert beantragt werden.

Auf der BaFin-Internetseite zum MVP-Portal wurde ein separater Bereich für das neue Fachverfahren „Versicherungsaufsicht – Pensionsdaten“ (bzw. „TEST: Versicherungsaufsicht – Pensionsdaten“) angelegt. Dort ist auch das „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht – Pensionsdaten“ (unter „Handbücher“) verlinkt. Darin finden Sie Details zur Registrierung am MVP-Portal, zur Anmeldung zum Fachverfahren, zum Einreichen einer Meldung einschließlich Namenskonventionen und Weiteres.

Die folgend beschriebenen technischen Aspekte sind für alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) relevant, soweit keine Befreiungsmöglichkeiten vom Pensionsdaten-Berichtswesen bestehen.

II. XBRL-Meldungen (Quantitatives Berichtswesen)

Datenformat XBRL

Quantitative Vorlagen (so genannte Reporting Templates) sind im XBRL-Format bei der BaFin einzureichen. Allgemeine Informationen zum Standard XBRL finden Sie bspw. unter: http://xbrl.org/, http://www.xbrl.de/, http://www.eurofiling.info/.

EIOPA-XBRL-Taxonomie

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) veröffentlicht, auf Basis der europaweit harmonisierten quantitativen aufsichtlichen Berichtspflichten, eine XBRL-Taxonomie, die neben der verbindlichen Datensatzbeschreibung einer Meldung auch Prüfregeln beinhaltet, gegen die die Meldedaten validiert werden. Die EIOPA-XBRL-Taxonomie umfasst sämtliche Varianten des quantitativen Pensionsdaten-Berichtswesens (insbesondere jährliche/vierteljährliche Berichterstattung mit und ohne ECB Add-on, siehe unten).

Die verschiedenen Berichtsvarianten werden innerhalb der Taxonomie über so genannte Einstiegspunkte (englisch: „Entry Points“) abgebildet. Neben den Einstiegspunkten, die die Pensionsdaten-Berichtsvarianten aus EIOPA-Sicht darstellen, beinhaltet die XBRL-Taxonomie Einstiegspunkte für Datenlieferungen im Rahmen der ESZB-Statistik über Altersvorsorgeeinrichtungen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesbank. Der Grund für diese technische Zusammenfassung besteht darin, dass die Berichtspflichten zur ESZB-Statistik über Altersvorsorgeeinrichtungen sehr hohe Schnittmengen mit den Pensionsdaten-Berichtspflichten aufweisen. Um unterschiedliche Standards, Formate, Meldewege etc. für teilweise inhaltsgleiche Informationsbedarfe zu vermeiden, wurden die vorgenannten Berichtspflichten in einer Taxonomie zusammengeführt. Die jeweils gültige XBRL-Taxonomieversion sowie weiterführende Informationen - beispielsweise auch die sogenannten Annotated Templates einschließlich einer Übersicht der Einstiegspunkte (Entrypoints), auf die im Folgenden Bezug genommen wird – finden Sie auf der Webseite der EIOPA.


Für Meldungen an die BaFin sind folgende Einstiegspunkte zu wählen:

Tabelle „Einstiegspunkte (‚Entry Points‘) für XBRL-Meldungen“

BerichtsvarianteEntry point nameEntry point acronymEntry point code
Vierteljährliche Berichterstattung Quarterly ECB Add-on reporting Pension Funds individualqei .31
Jährliche Berichterstattung Annual ECB Add-on reporting Pension Funds individualaei.30

Die in der obigen Tabelle aufgeführten Einstiegspunkte (Entrypoints) beinhalten, indem sie auf dem „erweiterten“ EZB-Einstiegspunkt (siehe Entry point acronym_e_“) basieren, immer auch die Berichtsinhalte zur ESZB-Statistik über Altersvorsorgeeinrichtungen. Hierdurch ist gewährleistet, dass durch die Einreichung einer Meldung zwei Berichtspflichten (EIOPA-Pensionsdaten und ESZB-Statistik über Altersvorsorgeeinrichtungen) nachgekommen wird.


Reine EIOPA-Entry points ohne EZB-Add-on, wie beispielsweise „Annual reporting Pension Funds individual“ (ari / .24), würden von der BaFin prinzipiell auch angenommen; da damit jedoch allein die Meldeverpflichtung gegenüber der BaFin und EIOPA erfüllt würde, sieht die BaFin vielmehr der Einreichung der oben genannten EZB-Einstiegspunkte, inklusive EZB-Add-on, entgegen.


Einreichungen der EbAV mittels „aggregated“- (ara / .26, qra / .27) und „exempted“-Entry points (axi / .28, axa / .29, aee / .32) werden von der BaFin nicht erwartet.

Validierung eingehender XBRL-Meldungen


Für die Übermittlung der Meldung an die BaFin-MVP ist die XBRL-Datei in eine ZIP-Datei („äußere Meldedatei“) aufzunehmen. Damit eine Meldung als eingereicht – und die Berichterstattungspflicht damit als erfüllt – gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Einhaltung der Namenskonventionen. Die Meldedatei muss folgende Namenskonvention erfüllen:

<"PD">_<4stellige Registernummer>_<Berichtszeitraum numerisch in der Form JJJJ (z.B. 2019) bzw. JJJJQQ (z.B. 201903 für das dritte Quartal 2019)>_<vierstellige laufende Nummer>.zip

<Registernummer> ist die vierstellige (numerische) Registernummer der meldepflichtigen EbAV.

<Berichtszeitraum> ist die vierstellige (numerische) Jahreszahl bei einer Jahresmeldung (z.B. 2019) bzw. die sechsstellige numerische Kombination aus Jahres- und Quartalszahl bei einer Quartalsmeldung (z.B. 202001 (für das erste Quartal 2020).

<laufende Nummer> ist eine vierstellige numerische Angabe, die aussagt, ob
es sich um die Erstmeldung („…_0001.zip“) oder um eine Korrekturmeldung
(z.B. „…_0002.zip“) zum betreffenden Berichtszeitraum handelt. Im Korrekturfall wird die vorangegangene Meldung durch eine Korrekturmeldung ersetzt und die laufende Nummer um 1 erhöht. Im Regelfall, d.h. ohne Korrekturmeldung, lautet sie „0001“.

Beispiel:
PD_2711_2019_0001.zip (Jahresmeldung der EbAV 2711 für 2019)
PD_2711_201903_0001.zip (Quartalsmeldung der EbAV 2711 für das dritte Quartal 2019)

Die XBRL-Datei innerhalb des Zip-Archivs muss auf .xbrl enden und die allgemeinen Namenskonventionen des MVP-Portals einhalten.

Neben den vorgenannten zwingend einzuhaltenden Namenskonventionen kann der Einreicher den Meldedateinamen optional individuell erweitern, indem er ein durch Unterstrich getrenntes Suffix, bestehend aus bis zu acht alphanumerischen Zeichen, anfügt. Die Zeichen sind frei wählbar, dürfen jedoch keine Umlaute, Leer- oder Sonderzeichen enthalten (Unterstriche und Bindestriche sind erlaubt).

Beispiele:

• PD_2711_2019_0001_FREITEXT.zip
(Jahresmeldung für 2019 mit freiem Dateinamenssuffix)
• PD_2711_2019_0001_20200526.zip
(Jahresmeldung für 2019, eingereicht am 26.Mai 2020)

Diese optionale Erweiterung des Meldedateinamens dient lediglich der besseren Verwaltung der internen Dateiablage auf Seiten des Einreichers. Für die Verarbeitung und Interpretation der Meldung auf Seiten der BaFin ist ausschließlich der Inhalt der Meldung sowie der gewählte Einstiegspunkt (s.o. – Tabelle „Einstiegspunkte (‚Entry Points‘) für XBRL-Meldungen“) relevant.

2. Taxonomische Validität. Die Meldung muss auf Basis der für den ausgewählten Berichtszeitraum jeweils gültigen Taxonomieversion aufbereitet werden. Die Meldung muss insbesondere den (in die Taxonomie integrierten) Prüfregeln des gewählten Einstiegspunktes (s.o. – Tabelle „Einstiegspunkte (‚Entry Points‘) für XBRL-Meldungen) standhalten, sofern diese anzuwenden sind. Prüfregeln sind anzuwenden, sofern sie nicht durch die EIOPA deaktiviert wurden. Deaktivierte Prüfregeln veröffentlicht die EIOPA auf ihrer Internetseite.

3. Einhaltung der anzuwendenden Einreichungsregeln. Die Meldung muss die mit „MUST“ klassifizierten EIOPA-Einreichungsregeln (so genannte „Filing Rules“) einhalten, die ebenfalls auf der EIOPA-Internetseite veröffentlicht werden.

III. Testmeldungen

Für testweise Pensionsdaten-Meldungen steht – analog zum „produktiven“ Fachverfahren - das MVP-Fachverfahren „TEST: Versicherungsaufsicht – Pensionsdaten“ zur Verfügung. Zu beiden Fachverfahren (für Produktiv- und Test-Fachverfahren) finden Sie einen gemeinsamen Bereich auf der Webseite zum MVP-Portal der BaFin.


Die Informationen in dem Webseiten-Bereich zum Fachverfahren „Versicherungsaufsicht – Pensionsdaten“ gelten gleichermaßen für das produktive als auch für das TEST-Fachverfahren. Dazu zählen insbesondere grundlegende Informationen zu den je Berichtszeitraum maßgeblichen Taxonomieversionen und ein „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht - Pensionsdaten“, welches ebenfalls gleichermaßen für das produktive als auch das TEST-Fachverfahren gilt. Prinzipiell ist je Melder, Unternehmen und MVP-Fachverfahren (d.h. Test- und Produktiverfahren) eine separate Beantragung erforderlich. Ergänzende Hinweise zur Antragstellung, Besonderheiten und Ausnahmen finden Sie im oben genannten „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht - Pensionsdaten“.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am MVP-Portal je Melder immer nur einmal erforderlich ist, unerheblich davon für wie viele Fachverfahren eine Anmeldung erfolgen soll. Sind Sie also bereits für eine anderes MVP-Fachverfahren (z.B. „Versicherungsaufsicht“) angemeldet, so müssen Sie sich nicht erneut am MVP-Portal registrieren. Lediglich die zusätzlichen Anmeldungen zum Fachverfahren „Versicherungsaufsicht – Pensionsdaten“ bzw. „TEST: Versicherungsaufsicht – Pensionsdaten“ sind dann erforderlich.

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