Stand:geändert am 01.01.2016 | Thema Solvabilität Anträge auf Genehmigung von unternehmensspezifischen bzw. gruppenspezifischen Parametern
Versicherungsunternehmen, die einen Antrag auf Genehmigung der Verwendung unternehmensspezifischer bzw. gruppenspezifischer Parameter stellen möchten, finden hier Antragsformulare und Erhebungsformulare, sowie Informationen über die rechtlichen Anforderungen.
Antragstellung
Seit dem 1. April 2015 können bei der BaFin Anträge auf Genehmigung von unternehmensspezifischen bzw. gruppenspezifischen Parametern eingereicht werden. Die BaFin empfiehlt den Unternehmen, die einen solchen Antrag stellen möchten, vorab mit ihr Kontakt aufzunehmen, den Vorbereitungsstand vorzustellen und eine Zeitplanung abzustimmen.
Antragsformular und Erhebungsbogen
Das Antragsformular auf Genehmigung zur Verwendung von unternehmensspezifischen Parametern bzw. gruppenspezifischen Parametern enthält eine Auflistung der Unterlagen, die gemäß der technischen Durchführungsstandards zum Genehmigungsverfahren für die Verwendung unternehmensspezifischer Parameter jedem Genehmigungsantrag beigelegt werden müssen. Das BaFin-Formular soll jedem Genehmigungsantrag ausgefüllt beigelegt werden. Dies beschleunigt die Prüfung der Vollständigkeit des Antrags.
Außerdem sollte bei Antragstellung ein Erhebungsbogen (unternehmensspezifisch bzw. gruppenspezifisch) ausgefüllt werden. In diesen Erhebungsbögen sind eine Reihe von Fragen aufgelistet, die die BaFin bei der Prüfung der Anträge stellen wird. Wenn Sie die hier aufgelisteten Fragen gleich bei Antragsstellung beantworten, beschleunigt dies die inhaltliche Prüfung des Antrags erheblich. Die eingereichten Unterlagen müssen die BaFin in die Lage versetzen, anhand dieser zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sind. Reicht das Unternehmen lediglich eine Bestätigung ein, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt werden, so ist dies nicht ausreichend und wird Nachforderungen der BaFin nach sich ziehen. Unternehmen/Gruppen die USP/GSP beantragen wollen, wird die Vorlage des ausgefüllten Erhebungsbogens daher dringend empfohlen.
Bearbeitung von Anträgen
Nach Eingang eines Antrags erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung. Die Aufsichtsbehörde bestätigt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags dessen Vollständigkeit. Stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass der Antrag unvollständig ist, so teilt sie dem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen unverzüglich mit, dass der Genehmigungszeitraum noch nicht begonnen hat, und erläutert im Einzelnen, weshalb der Antrag als nicht vollständig angesehen wird
Als Bearbeitungszeit für den Antrag ist grundsätzlich von sechs Monaten auszugehen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die vollständigen Unterlagen eingereicht worden sind. In der Regel wird die USP-/GSP-Antragsprüfung durch die BaFin auch teilweise vor Ort bei den Unternehmen durchgeführt.
Wird der Antrag nicht genehmigt, so werden dem Unternehmen die Gründe hierfür genannt. Die Genehmigung oder Ablehnung wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Das Antragsverfahren ist gebührenpflichtig.
Zur Beurteilung der Anträge wird die BaFin die Vorschriften der Solvency-II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG, hier insbes. Art. 104 Absatz 7 und ggf. Art. 110), delegierte Verordnung (insbesondere Art. 218, Art. 219, Art. 220, Art. 338), technische Durchführungsstandards und der EIOPA-Richtlinien heranziehen.