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Stand:geändert am 01.01.2016 Allgemeines zur Aufsicht

Hauptziel der Beaufsichtigung ist der Schutz der Versicherten. Die BaFin hat die Aufgabe, den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherer im Rahmen einer rechtlichen Aufsicht im Allgemeinen und einer Finanzaufsicht im Besonderen zu überwachen.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben achtet die BaFin auf die Einhaltung der Gesetze, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten, und bei Erstversicherern zusätzlich auf die ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten. Dabei berücksichtigt sie in angemessener Weise die möglichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Stabilität des Finanzsystems in den jeweils betroffenen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Im Fall außergewöhnlicher Bewegungen an den Finanzmärkten berücksichtigt sie die potenziellen prozyklischen Effekte ihrer Maßnahmen.

Weitere Informationen zum Gegenstand der Rechts- und Finanzaufsicht finden Sie unter Aufsichtliche Ziele, Hauptfunktionen und Aktivitäten.

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