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Thema Nachhaltigkeit ESG im Risikomanagement

ESG-Risiken, also Risiken aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance) können die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage beaufsichtigter Unternehmen beeinträchtigen. Für die BaFin ist ein effektives ESG-Risikomanagement daher besonders wichtig.

Die BaFin behandelt ESG-Risiken nicht als neue Risikoart. Vielmehr wirken sich ESG-Risiken in den für die verschiedenen Aufsichtsbereiche der BaFin etablierten Risikokategorien aus: in den Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken, den operationellen Risiken inkl. Compliancerisiken sowie in den versicherungstechnischen, strategischen und Reputationsrisiken.

Angesichts des derzeitigen Regulierungsstands und mit Blick auf die verfügbaren Daten liegt der Fokus der BaFin derzeit auf den umweltbezogenen finanziellen Risiken. Auf deren Management bezieht sich daher auch einer der fünf Handlungsschwerpunkte der Sustainable Finance Strategie der BaFin .

Umweltbezogene finanzielle Risiken werden wie folgt unterschieden:

  • Physische Risiken ergeben sich beispielsweise aus Extremwetterereignissen wie extremer Dürre, Überflutungen oder Waldbränden und deren Folgen.
  • Transitorische Risiken treten bei der Umstellung auf eine nachhaltige, kohlenstoffarme Wirtschaft auf. So können politische Maßnahmen dazu führen, dass fossile Energieträger teurer werden. Neue gesetzliche Vorgaben können zum Beispiel zur Folge haben, dass Gebäude oder Anlagen saniert oder erneuert werden müssen, wodurch hohe Investitionskosten entstehen können.

Beaufsichtigte Unternehmen in der Pflicht

Die BaFin ist seit längerem bestrebt, bei den beaufsichtigten Unternehmen sukzessive das Bewusstsein für physische und transitorische Risiken zu stärken. In den vergangenen Jahren führte die BaFin eine Reihe von Untersuchungen durch, zum Beispiel gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank bei kleinen und mittelgroßen Instituten. Im ersten EIOPA-Klimastresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung überprüfte die BaFin deren Resilienz gegen Risiken, die mit dem Klimawandel einhergehen.

Zusätzlich integriert die BaFin ihre Erwartungen in puncto ESG-Risiken auch in ihre Mindestanforderungen:

  • für Banken in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), deren 7. Novelle im Juni 2023 veröffentlicht wurde,
  • für Versicherungsunternehmen1 in die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen, deren Konsultation im ersten Halbjahr 2024 geplant ist,
  • für Institute, die unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz fallen, in den ZAG MaRisk, die nach der öffentlichen Konsultation im September 2023 finalisiert werden.

Fußnote

  1. 1 Unter anderem für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und für kleine Versicherungsunternehmen gibt es eigenständige Mindestanforderungen für die Geschäftsorganisation. Für diese Einrichtungen und Unternehmen gelten die im Merkblatt Nachhaltigkeitsrisiken enthaltenen Anforderungen.

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