BaFin - Navigation & Service

Symbolbild © VectorMine / stock.adobe.com

Thema Nachhaltigkeit EU-Offenlegungsverordnung

Ziel der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088) ist es, Kapitalflüsse in nachhaltige Anlagen bzw. Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Die Verordnung soll dafür vor allem Transparenz für Investorinnen und Investoren in Sachen Nachhaltigkeit herstellen. Die SFDR beruht auf dem Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018.

Die EU-Offenlegungsverordnung formuliert klare Transparenzanforderungen an Finanzmarktteilnehmende sowie an Finanzberaterinnen und -berater. Sie enthält unternehmens- und produktbezogene Offenlegungspflichten.
Unter den unternehmensbezogenen Offenlegungspflichten1 ist insbesondere Artikel 4 SFDR hervorzuheben, der das PAI-Statement regelt, das Principle-Adverse-Impacts-Statement. Danach müssen Finanzmarktteilnehmende auf ihrer Internetseite angeben, ob sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.2 Berücksichtigen sie diese, müssen Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer z.B. ihren CO2-Fußabdruck offenlegen. Berücksichtigen Finanzmarktteilnehmer diese Auswirkungen nicht, müssen sie das begründen (Comply or Explain).

Nach den produktbezogenen Offenlegungspflichten haben Finanzmarktteilnehmende für jedes Finanzprodukt, das unter die EU-Offenlegungsverordnung fällt, Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen zu machen (Artikel 6 SFDR). Weitere Offenlegungspflichten kommen hinzu, wenn das Finanzprodukt mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen beworben (Artikel 8 SFDR) oder mit dem Finanzprodukt eine nachhaltige Investition angestrebt wird (Artikel 9 SFDR). Anbieter solcher Finanzprodukte müssen in ihren periodischen Berichten vor allem die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele offenlegen (Artikel 11 SFDR). Darüber hinaus sind sie gefordert, auf ihrer Internetseite die Angaben nach den Artikeln 8, 9 und 11 SFDR zu veröffentlichen und auf dem aktuellen Stand zu halten (Artikel 10 SFDR). Für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler enthält Artikel 15 SFDR Sonderregelungen, die es diesen ermöglichen, auch auf andere Weise Veröffentlichungen vorzunehmen.

Die BaFin überwacht, ob die Finanzmarktteilnehmenden sowie Finanzberaterinnen und -berater, die unter ihrer Aufsicht stehen, die Pflichten aus der SFDR einhalten.

Konkrete Vorgaben: Technische Regulierungsstandards zur SFDR

Die Pflichten der EU-Offenlegungsverordnung werden durch eine Delegierte Verordnung (VO (EU) 2022/12888) konkretisiert. Die darin enthalten Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards) machen detaillierte Vorgaben für die Offenlegungspflichten nach Artikel 4, 7, 8, 9, 10 und 11 SFDR. In den Anhängen II bis V der Delegierten Verordnung finden sich standardisierte Vorlagen für die produktbezogene Offenlegung. Finanzmarktteilnehmende sind verpflichtet, diese Vorlagen für Finanzprodukte, die nach Artikel 8 oder Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung offenzulegen sind, zu verwenden. Neben den produktbezogenen Offenlegungspflichten wird insbesondere auch die unternehmensbezogene Offenlegungspflicht nach Artikel 4 SFDR („PAI-Statement“) im Anhang I der Delegierten Verordnung konkretisiert.

Zusammenspiel mit der Taxonomieverordnung

Seit dem 1. Januar 2022 werden die produktbezogenen Offenlegungspflichten durch die Artikel 5 bis 7 Taxonomieverordnung (siehe auch EU-Taxonomieverordnung) ergänzt. Finanzprodukte, die mit ökologischen Merkmalen beworben bzw. mit denen ein Beitrag zur Erreichung eines Artikel 2 Nr. 17 SFDR genannten Umweltziels angestrebt wird, haben eine Taxonomie-Quote auszuweisen. Diese Quote gibt den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen (Artikel 2 (1) Taxonomieverordnung) im Verhältnis zu den Gesamtinvestitionen des Finanzproduktes an.

Auslegung durch Europäische Kommission, Europäische Aufsichtsbehörden und BaFin

Die Auslegungen der EU-Offenlegungsverordnung und der Artikel 5 bis 7 Taxonomieverordnung sind der Europäischen Kommission vorbehalten. Deren Auslegungsentscheidungen sind für die BaFin richtungsweisend. Bereits im Juli 2021 und im Mai 2022 hat die Europäische Kommission Q&As zur EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Weitere Fragen haben ihr die ESAs bereits zugeleitet. Zusätzlich beantworten die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) Fragen zu den RTS.

Fußnoten

  1. 1 Artikel 3, Artikel 4 und Artikel 5 SFDR.
  2. 2 Nach Artikel 4 Abs. 3 und 4 SFDR sind Finanzmarktteilnehmer mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet ein PAI-Statement abzugeben.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Veröffentlichungen zum Thema

Green­wa­shing: Eu­ro­päi­sche Auf­sichts­be­hör­den le­gen Ab­schluss­be­rich­te vor

Die Finanzaufsicht BaFin begrüßt die Abschlussberichte zum Thema Greenwashing, die die Europäischen Aufsichtsbehörden der EU-Kommission vorgelegt haben und die am 4. Juni 2024 veröffentlicht wurden. Sie zeigen, vor welchen Herausforderungen sowohl die EU, die Marktteilnehmer als auch die Aufsicht stehen.

Ba­Fin-Stu­die: Da­ten und Ra­tings zu ESG sind teu­er und ver­bes­se­rungs­wür­dig

Die Finanzaufsicht BaFin hat untersucht, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Daten und Ratings zur Nachhaltigkeit bewerten. Das Ergebnis: ESG-Ratings sind teuer, die Datenqualität ist verbesserungswürdig.

„Wir brau­chen Trans­pa­renz, und zwar dau­er­haft“

(BaFinJournal) Viele Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) bewerten das zurzeit verfügbare Angebot an Nachhaltigkeitsdaten und -Ratings kritisch. Das zeigt eine aktuelle Studie der BaFin. Im Interview mit dem BaFinJournal erläutert Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht / Asset-Management, warum aussagekräftige Nachhaltigkeitsdaten für grüne Investments wichtig sind und auf …

Ba­Fin-Markt­stu­die

Marktstudie zur Erhebung von und zum Umgang mit ESG-Daten und -Ratingverfahren durch Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Su­staina­ble Fi­nance: neue Ru­brik auf Ba­Fin-Web­si­te

Klimawandel und Umwelt, soziale Fragen und eine gute Unternehmensführung – diese Themen, oft mit dem Kürzel „ESG“ (Environmental, Social, Governance) zusammengefasst, gewinnen für den gesamten Finanzsektor zunehmend an Bedeutung. Auch die Finanzaufsicht BaFin beschäftigt sich intensiv mit ihnen.

Alle Dokumente