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Greenwashing © Firn/stock.adobe.com

Thema Nachhaltigkeit Greenwashing

Wenn Unternehmen Finanzprodukte oder -dienstleistungen als „nachhaltig“ bewerben, die diesem Anspruch bei genauerem Hinsehen nicht gerecht werden, ist häufig von Greenwashing die Rede. Die BaFin geht gegen solche irreführende Vorgehensweisen vor. Greenwashing zu unterbinden ist eines ihrer Mittelfristziele und ein Schwerpunkt ihrer Sustainable-Finance-Strategie.

Um die Transformation zu einer nachhaltigen und insbesondere CO2-neutralen Wirtschaft voranzutreiben, hat die EU-Kommission das politische Ziel formuliert, private Gelder in nachhaltige Investitionen zu lenken. Voraussetzung dafür ist, dass Privatanlegerinnen und -anleger und institutionelle Investoren darüber entscheiden können, ob mögliche Anlageprodukte ihren Vorstellungen von Nachhaltigkeit entsprechen. Dafür brauchen sie verständliche und verlässliche Informationen. Aus diesem Grund hat die EU Transparenzpflichten eingeführt, unter anderem durch die EU-Offenlegungsverordnung.

In der öffentlichen Diskussion über die Nachhaltigkeit von Geldanlagen fällt häufig der Begriff Greenwashing. Eine einheitliche gesetzliche Definition von Greenwashing gibt es bislang allerdings nicht. Die BaFin charakterisiert es in ihrer Sustainable-Finance-Strategie wie folgt:

"Greenwashing wird in der öffentlichen Diskussion unterschiedlich verstanden. Unumstritten betrifft es Praktiken im Vertrieb von Produkten bzw. bei Finanzdienstleistungen. Und zwar dann, wenn beaufsichtigte Unternehmen das Nachhaltigkeitsprofil nicht eindeutig und redlich offenlegen. Anlegerinnen und Anleger werden damit potentiell in die Irre geführt, dass ihre Anlagen nicht die von ihnen gewünschte ESG1 -Wirkung entfalten. Teilweise wird Greenwashing auch weitergehend darauf bezogen, dass beaufsichtigte Unternehmen das Ausmaß von Transition und physische Risiken unterschätzen bzw. den Umgang damit im Risikomanagement nicht transparent darstellen. In beiden Fallkonstellationen hat die Aufsicht eine Rolle zu spielen." (Auszug)

BaFin-Exekutivdirektor Rupert Schaefer warnt daher: „Greenwashing ist gefährlich.“ Es zerstöre das Vertrauen in den Markt für nachhaltige Investitionen und schade Anlegerinnen und Anleger.

Die BaFin geht auf vielfältige Weise gegen Greenwashing vor. Beispielsweise überwacht die Finanzaufsicht, ob beaufsichtigte Institute ihre Offenlegungspflichten gemäß der EU-Offenlegungsverordnung erfüllen und ob ihre Marketingmitteilungen den offengelegten Informationen widersprechen. Zudem überprüft die BaFin, wie die Unternehmen die Vertriebsvorgaben zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen umsetzen.

Arbeiten der Europäischen Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörden

Auch auf europäischer Ebene steht die Bekämpfung von Greenwashing weit oben auf der Agenda. Mitte des Jahres 2022 beauftragte die Europäische Kommission die drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA sich mit dem Thema Greenwashing zu befassen. Sie sollten u.a. untersuchen, wie Greenwashing verstanden werden kann, wo Greenwashing auftreten kann und welche Möglichkeiten zur Überwachung von Greenwashing existieren. Am 1. Juni 2023 haben die drei Aufsichtsbehörden ihre Fortschrittsberichte vorgelegt. Die Abschlussberichte folgen voraussichtlich im Mai 2024.

Darüber hinaus wurde bei der ESMA das Sustainability Standing Committee (SSC) eingerichtet, das übergreifende Sustainable Finance Themen bearbeitet. Das Thema Greenwashing ist auch ein Arbeitsstrang des SSCs. BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch ist seit 1.1.2023 Vorsitzender des ESMA SSC.

Fußnote

  1. 1 ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung).

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