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Schutz des Kreditnehmers und Verbraucherschutz

Neben der Zielsetzung, einen effizienten, transparenten und umfassenden Sekundärmarkt für notleidende Kredite zu schaffen, sind die Wahrung und Stärkung der Rechte der Darlehensnehmer sowie ihre angemessene Behandlung zentrale Bestandteile des Kreditzweitmarktgesetzes. Die Sicherstellung der Rechte der Darlehensnehmer ist damit ein Kern der Aufsicht der BaFin und insbesondere der Abteilung Verbraucherschutz.

Die Aufsicht betrifft Organisationspflichten genauso wie spezielle geregelte einzelne Verhaltenspflichten. Zentral für die Einhaltung der einzelnen Verhaltenspflichten bzw. für den Schutz der Kreditnehmer ist jedoch stets, dass eine geeignete Geschäftsorganisation auf Seiten der Institute besteht. Dies steht damit auch im Fokus des Erlaubnisverfahrens sowie der sich anschließenden laufenden Aufsicht.

Organisatorische Vorkehrungen und interne Prozesse können dabei durchaus zwischen den einzelnen Instituten variieren und richten sich insbesondere nach der Art, Komplexität und dem Umfang des jeweils betriebenen Geschäfts. Dementsprechend existieren im Kreditzweitmarktgesetz auch keine konkreten Vorgaben zu den Informationen und Unterlagen, die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens hierzu vorzulegen sind.

Zur besseren Orientierung und Vorbereitung auf das Erlaubnisverfahren finden Sie im Merkblatt über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Kreditdienstleistungen gemäß § 10 Absatz 1 KrZwMG der Deutschen Bundesbank eine Reihe an Beispielen von Informationen und Unterlagen, deren Vorlage aus Sicht der BaFin als sinnvoll und zweckmäßig erscheinen.

Übergeordnet ist wichtig, dass die Institute bereits zum Zeitpunkt des Erlaubnisantrags Vorarbeiten geleistet haben, die sich in der Regel in intern dokumentierten Prozessen niederschlagen sollten. Ein in dieser Art geordnetes Verfahren und eine geordnete Organisation sind gute Indikatoren dafür, dass die Voraussetzungen geschaffen wurden, um die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Kreditnehmer umzusetzen.

Im Anschluss an das Erlaubnisverfahren wird die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Kreditnehmer im Rahmen der laufenden Aufsicht überwacht. Hierbei geht die BaFin risikoorientiert und stets im engen Austausch mit der Bundesbank vor.

Fragen zum Schutz des Kreditnehmers und Verbraucherschutz

Hinweis

Der Fragenkatalog zum Kreditzweitmarktgesetz versucht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen ersten Überblick über die wichtigsten Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kreditzweitmarkgesetz zu vermitteln.

Beschwerden

Kreditnehmer haben die Möglichkeit, Beschwerden gegen Kreditkäufer, deren Vertreter, Kreditdienstleister oder Auslagerungsunternehmen bei der BaFin einzulegen.

Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren bei der BaFin

Zusatzinformationen

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