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Thema Investmentfonds Meldewesen

Meldewesen

Für folgende Meldepflichten erfolgt die Einreichung der Meldungen über die mvp-Meldeplattform:


- Meldungen nach § 38 Derivate-Verordnung
- Meldungen nach AIFM-Verordnung (Annex IV)
- Meldungen nach MMF-Verordnung


Die Einreichung der Meldungen nach § 14 Derivate-Verordnung erfolgt elektronisch an backtestingWA4@bafin.de.


Für die Meldungen nach AIFM-Verordnung und nach MMF-Verordnung ist die Angabe des LEI zwingend notwendig. Fachliche Fragen zur LEI-Nutzung von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen beantwortet die BaFin unter support-aifmd-report@bafin.de.

Zusatzinformationen


 Rechtsgrundlagen
o Derivate-Verordnung
o AIFM-Verordnung (Annex IV)
o MMF-Verordnung (Art. 37)


 Häufige Fragen
o ESMA Q&A zu AIFMD
 Mehr zum Thema
o LEI

Legal Entity Identifier (LEI-Code)

Der LEI-Code ist eine zwanzigstellige alphanumerische Unternehmenskennung, die als internationaler Standard für Unternehmen des Finanzmarkts und Investmentvermögen eingeführt wurde. Jeder LEI-Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen oder Investmentvermögen.

Die Angabe des LEI-Code in den Meldungen der im Rahmen des AIFMD- und MMF-Reportings zugelieferten Daten ist von entscheidender Bedeutung für die Verwendbar- und Analysierbarkeit dieser Daten auf nationaler und europäischer Ebene.

Es ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Nr. 4 sowie Abs. 7 und 8 KAGB, und § 35 Kapitalanlage¬gesetzbuch (KAGB) jeweils in Verbindung mit Artikel 2 bis 5 und 110 sowie Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sowie Artikel 3 (3)(d) und 24 (1), (2) und (4) der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD), das Erfordernis einen LEI-Code für die Kapitalverwaltungsgesellschaft und das Investmentvermögen (sowohl für Publikums- als auch Spezialinvestmentvermögen) zu beantragen und im Rahmen des Meldewesens zu verwenden.


Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde fordert in ihrer LEI briefing note (ESMA70-145-238, Seite 1, Who needs it?), im final report (ESMA/2013/1339) Ziffer 16 und in den ESMA guidelines (ESMA/2014/869) Ziffer 37 und Ziffer 53 ebenfalls ausdrücklich zur Nutzung des LEI-Codes auf.

Hintergrund

Das weltweite Rahmenwerk des LEI-Einsatzes wird vom LEIROC koordiniert, dem Legal Entitiy Identifier Regulatory Oversight Committee. Die Vergabe von LEI-Codes erfolgt durch sogenannte Local Operating Units (LOUs). Für die Vergabe eines LEI-Codes und die notwendige jährliche Erneuerung seiner Nutzung fallen Gebühren an, die den Geschäftsbedingungen des jeweiligen LOU zu entnehmen sind. Unternehmen, die einen LEI-Code nutzen, müssen ihre Stammdaten jährlich aktualisieren und an das LOU übermitteln.


Eine Liste aller LOUs und weiterführende Informationen finden sich auf der Internetseite der Global LEI Foundation (GLEIF), unter anderem zu sogenannten „Registration Agents“, die bei der Beantragung unterstützen. Fachliche Fragen zur LEI-Nutzung von Investmentverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen beantwortet die BaFin unter support-aifmd-report@bafin.de.
o LEIROC
o Internetseite GLEIF
o LEI Registration Agents

 Wichtige Erläuterungen
o Merkblatt zur Abgabe von Meldungen gemäß § 38 Derivateverordnung
o Formular zur Abgabe von Meldungen gemäß § 38 Derivateverordnung
o Merkblatt zu den Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften
o ESMA Guidelines zum AIFMD-Reporting

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