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Stand:geändert am 01.03.2023 | Thema Investmentfonds Informationen zum Meldeverfahren für Auslagerungen

Anzeigepflicht von Auslagerungen

Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) vom 3. Juni 2021 (BGBl. I, S. 1534) wurden die Regelungen zur Anzeige von Auslagerungen reformiert.

Die Anzeigepflicht umfasst seit dem 01.01.2022 entsprechend den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch sowie der neuen gesetzlichen Regelung in Folge des FISG unter anderem die Anzeige

• der Absicht sowie
• wesentlicher Änderungen

im Rahmen von bestehenden oder beabsichtigten Auslagerungen.

Inhalt der Anzeigepflicht

Die im Rahmen der Anzeigepflicht geschäftsbereichsübergreifend weitestgehend einheitlich anzugebenden Informationen basieren auf den Anzeigenverordnungen der jeweiligen Aufsichtsgesetze. Diese sind am 29.11.2022 in Kraft getreten.

Für die Erfüllung der Anzeigepflicht für die Absicht und wesentliche Änderungen im Rahmen von Auslagerungen hat die BaFin ein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung gestellt, das auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin beruht. Anzeigen sind seit dem 29.11.2022 ausschließlich über diese Plattform einzureichen. Hinweise zur Anwendung dieses Meldeformulars können Sie der Ausfüllhilfe in der Anlage entnehmen.

Die Anzeige ist von der anzeigeberechtigten Person (Melder) durchzuführen, die zunächst ein Registrierungsverfahren zu durchlaufen hat, das sich in drei Schritten vollzieht:

• Selbstregistrierung am MVP-Portal
Der Melder muss sich als Nutzer am MVP-Portal registrieren (https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/MVPportal/MVPportal_node.html), soweit er dort nicht bereits registriert ist.

• Freischaltung für das Auslagerungs-Meldeverfahren beantragen
Innerhalb des MVP-Portals kann der Melder die Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ beantragen. Der Melder muss den Freischaltungsantrag ausfüllen und unterschrieben an folgende Adresse senden.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
GIT 2 – Anzeige von Auslagerungen
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Alternativ kann der Antrag auch elektronisch übermittelt werden. Hierzu senden Sie bitte eine Mail mit den qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten unter Nutzung folgender Struktur.

An: qes-posteingang@bafin.de
Betreff: Fachverfahrensfreischaltung „Anzeige von Auslagerungen“ z.Hd. von GIT 2

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/RechtswirksameKommunikation/rechtswirksame_kommunikation_artikel.html

Ein Melder, der für mehrere Unternehmen Auslagerungen anzeigen möchte, muss für jedes Unternehmen einen separaten Freischaltungsantrag einreichen.

• Benachrichtigung der BaFin
Der Melder wird über die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ informiert. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail über die im MVP-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse.

Sobald die Benachrichtigung über die erfolgreiche Freischaltung erfolgt ist, kann der Melder die entsprechenden Anzeigen einreichen.

Zur Einreichung der Anzeigen über das MVP-Portal im Rahmen des vorgenannten Meldeverfahrens werden drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). Unternehmen sind jederzeit frei, zwischen diesen Methoden zu wählen:

1. Nutzung eines Web-Formulars
Im MVP-Portal wird ein Web-Formular zur Verfügung gestellt, das von dem Melder online ausgefüllt werden kann.

2. Nutzung eines Datei Uploads
Der Melder hat die Möglichkeit, innerhalb des MVP-Portals eine Meldung manuell als XML-Datei hochzuladen.

3. Nutzung einer SOAP-Webservice-Schnittstelle
Durch die Nutzung einer SOAP-Webservice-Schnittstelle kann eine Meldung automatisch hochgeladen werden.

In allen drei Fällen werden die Anzeigen auf Konsistenz überprüft und anschließend an eine Meldedatenbank weitergeleitet. Der Melder erhält eine Benachrichtigung, in der ihm mitgeteilt wird, ob die Anzeige erfolgreich übermittelt worden ist. In dieser Bestätigung wird eine ID, die Referenznummer, mitgesendet. Diese Referenznummer ist bei späteren Anzeigen zu derselben Auslagerung zu nutzen, um die Meldungszuordnung gewährleisten zu können. Falls bei der Überprüfung ein Fehler festgestellt wird, wird die Anzeige nicht an die Datenbank weitergeleitet: Der Fehler wird direkt im Response (Webservice) oder auf der Webseite (Formular) mitgeteilt.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Email-Adresse: Auslagerungsmeldungen@bafin.de.

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