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Stand:geändert am 08.03.2023 | Thema Investmentfonds KVG-Erlaubnis

Aufsicht über Kapitalverwaltungsgesellschaften

Kapitalverwaltungsgesellschaften, die in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchten, können sich hier informieren, in welchen Fällen sie eine Erlaubnis der BaFin benötigen.

Wer als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchte, benötigt die schriftliche Erlaubnis der BaFin oder muss sich bei der BaFin registrieren. Von der Verwaltung eines Investmentvermögens wird gesprochen, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement erbracht wird.

Was ist ein Investmentvermögen?

Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.

Weitere Hinweise zum Begriff des Investmentvermögens:

Welche Angaben und Unterlagen einem Antrag auf Erlaubniserteilung für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beigefügt sein müssen, sowie weitere Hinweise zur Erlaubniserteilung finden Sie im Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. im Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Ver­trieb in Deutsch­land

Wer in Deutschland Aktien oder Anteile an Investmentvermögen vertreiben möchte, muss zuvor ein Vertriebsanzeigeverfahren bei der BaFin durchlaufen. Art und Umfang der hierfür beizubringenden Unterlagen hängen davon ab, wo die (Kapital)Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat und wo das Investmentvermögen belegen ist beziehungsweise wo sich dessen Sitz befindet.

Mehr: Vertrieb in Deutschland …

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