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Stand:geändert am 31.01.2020 | Thema Investmentfonds Zweigniederlassung in Deutschland

Eine EU-Verwaltungsgesellschaft kann im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Inland Investmentvermögen verwalten oder eine Zweigniederlassung in Deutschland errichten und über diese die kollektive Verwaltungstätigkeit erbringen. Die Anforderungen richten sich danach, ob die EU-Verwaltungsgesellschaft OGAW oder Spezial-AIF in Deutschland verwalten möchte.

Verwaltung von OGAW

Verwaltet die EU-Verwaltungsgesellschaft OGAW, genügt es, wenn die Erlaubnis, die die EU-Verwaltungsgesellschaft in ihrem Herkunftsmitgliedstaat hält, die in Deutschland beabsichtigten Tätigkeiten abdeckt und die zuständige Stelle im Herkunftsmitgliedstaat der BaFin anzeigt, dass die betreffende EU-Verwaltungsgesellschaft eine Zweigniederlassung in Deutschland errichten möchte beziehungsweise grenzüberschreitend kollektive Verwaltungstätigkeit ausüben möchte.

Gleiches gilt, wenn die EU-Verwaltungsgesellschaft die Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen der Finanzportfolioverwaltung, die Anlageberatung, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an Investmentvermögen für andere erbringen oder Anteile oder Aktien an fremden Investmentvermögen vertreiben möchte.

Verwaltung von Spezial-AIF

Verwaltet die EU-Verwaltungsgesellschaft Spezial-AIF, so hat die zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedsstaates der BaFin folgende Angaben und Unterlagen zu übermitteln:

  • eine Bescheinigung darüber, dass die EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft eine Erlaubnis nach der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) hat, die die beabsichtigten Tätigkeiten abdeckt,
  • die Anzeige der Absicht, eine Zweigniederlassung zu errichten oder grenzüberschreitend Dienstleistungen anzubieten,
  • einen Geschäftsplan
  • Angaben über den organisatorischen Aufbau der Zweigniederlassung
  • die Anschrift, unter der in Deutschland Unterlagen angefordert werden können sowie
  • die Namen und Kontaktangaben der Geschäftsführer der Zweigniederlassung.

Gebühren

Einen Überblick über die an die BaFin zu entrichtenden Gebühren bei grenzüberschreitender Verwaltung finden Sie hier.

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