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Stand:geändert am 25.11.2021 | Thema Investmentfonds Vertrieb in Deutschland

Wer in Deutschland Aktien oder Anteile an Investmentvermögen vertreiben möchte, muss zuvor ein Vertriebsanzeigeverfahren bei der BaFin durchlaufen. Art und Umfang der hierfür beizubringenden Unterlagen hängen davon ab, wo die (Kapital)Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat und wo das Investmentvermögen belegen ist beziehungsweise wo sich dessen Sitz befindet.

Nähere Informationen zum Begriff des Vertriebs und zu weiteren Einzelfragen finden Sie in diesen FAQ.

Nähere Informationen zum Vertrieb von EU-OGAW in Deutschland nach § 310 KAGB finden Sie in diesem Merkblatt.

Nähere Informationen zur Anzeigepflicht beim Vertrieb von EU-AIF oder ausländischen AIF an Privatanleger in Deutschland nach § 320 KAGB finden Sie in diesem Merkblatt.

Nähere Informationen zur Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger in Deutschland nach § 323 KAGB finden Sie in diesem Merkblatt.

Nähere Informationen zur Anzeigepflicht für den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, oder ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger in der Bundesrepublik Deutschland nach § 329 KAGB finden Sie in diesem Merkblatt.

Nähere Informationen zur Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten ausländischen AIF oder EU-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland nach § 330 KAGB finden Sie in diesem Merkblatt.

Ein Formular für eine Pre-Marketing-Anzeige nach § 306b Abs. 3 KAGB finden sie hier

Veröffentlichungen | Verordnung (EU) 2019/1156

Veröffentlichung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 | Vertriebsanforderungen in Deutschland
Veröffentlichung nach Art. 10. Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 | Gebühren und Entgelte bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten

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