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Stand:geändert am 31.03.2016 | Thema Investmentfonds Externe Bewerter

Die Vermögensgegenstände in einem Investmentfonds sind regelmäßig zu bewerten

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann diese entweder selbst bewerten oder externe Bewerter damit beauftragen. Für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften müssen jedoch zwingend externe Bewerter bestellt werden. Bei Immobilien-Publikumsfonds müssen Immobilien und Immobilien-Gesellschaften auch vor ihrem Erwerb durch externe Bewerter bewertet werden.


Im Rundschreiben 07/2015 (WA) können Sie sich über die Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften informieren.

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