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Thema Geldwäschebekämpfung Verdachtsmeldewesen

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Verdachtsmeldewesen.

Die Personen und Unternehmen, die von den geldwäscherechtlichen Bestimmungen betroffen sind, haben die Pflicht, derartigen Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen nachzugehen. Stellen sie dabei unter anderem Tatsachen fest, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte oder ein Geschäftsvorfall im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht, so müssen die Verpflichteten diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Wegen Einzelheiten zur Verdachtsmeldepflicht wird auf § 43 GwG sowie auf die entsprechenden Ausführungen in den (derzeit konsultierten) Auslegungs- und Anwendungshinweisen verwiesen.)

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Veröffentlichungen zum Thema

Auf den Spu­ren des Gel­des

Menschenhandel ist ein globales Verbrechen – und ebenso brutal wie profitabel. Bei seiner Bekämpfung muss die Finanzindustrie eine zentrale Rolle spielen. Sie kann helfen, kriminelle Netzwerke zu enttarnen. Von Birgit Rodolphe, BaFin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention

Be­kannt­ma­chung zur No­mu­ra Fi­nan­ci­al Pro­ducts Eu­ro­pe GmbH

Die Nomura Financial Products Europe GmbH muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Finanzinstitut die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht erfüllte.

Be­kannt­ma­chung zur N26 Bank AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die N26 Bank AG eine Geldbuße von 9,2 Millionen Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut im Jahr 2022 systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.

Sa­ve the Da­te: 6. Fach­ta­gung zur Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung

Anmeldungen ab Mitte September möglich: Digitale BaFin-Konferenz am 5. Dezember 2024

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