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Thema Geldwäschebekämpfung Verdachtsmeldewesen

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Verdachtsmeldewesen.

Die Personen und Unternehmen, die von den geldwäscherechtlichen Bestimmungen betroffen sind, haben die Pflicht, derartigen Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen nachzugehen. Stellen sie dabei unter anderem Tatsachen fest, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte oder ein Geschäftsvorfall im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht, so müssen die Verpflichteten diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Wegen Einzelheiten zur Verdachtsmeldepflicht wird auf § 43 GwG sowie auf die entsprechenden Ausführungen in den (derzeit konsultierten) Auslegungs- und Anwendungshinweisen verwiesen.)

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Veröffentlichungen zum Thema

Hoch­ri­si­ko­staa­ten: Ba­Fin ver­öf­fent­licht Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 15.04.2025 das Rundschreiben 07/2025 (GW) veröffentlicht. Darin informiert sie über Hochrisikostaaten, also Staaten, die in ihren Systemen Mängel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Mängel können das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.

Rund­schrei­ben 07/2025 (GW)

Rundschreiben 07/2025 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).

Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung: Ba­Fin rich­tet Fo­kus auf Um­ge­hungs­ge­schäf­te

Umgehungsgeschäfte erhöhen das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich. Mit ihrer Aufsichtsmitteilung sensibilisiert die Finanzaufsicht BaFin die Verpflichteten und erläutert bekannte Umgehungsmodelle. Besonders im Fokus: Geschäfte mit Iran-Bezug.

Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung: Ri­si­ken im Zu­sam­men­hang mit Um­ge­hungs­ge­schäf­ten

Verhinderung von Missbrauch durch Umgehungsgeschäfte, insbesondere mit Iran-Bezug

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass Umgehungsgeschäfte erhebliche Risiken im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Verpflichtete mit sich bringen. Unter Umgehungsgeschäften im Finanzsektor sind Geschäfte oder Transaktionen zu verstehen, die bewusst darauf abzielen, gesetzliche, …

Geld­wä­sche­ge­setz: Ba­Fin er­gänzt Aus­le­gungs- und An­wen­dungs­hin­wei­se

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz ergänzt. Grundlage dafür war die Bekanntmachung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 2024.

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