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Stand:geändert am 06.10.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung Kontenabrufverfahren

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Kontenabrufverfahren.

In der Abteilung GW ist auch die elektronische Kontenabrufeinrichtung nach § 24c KWG angesiedelt. Hiermit können unter bestimmten Voraussetzungen Konten, Depots oder Schließfächer von Personen bei in Deutschland ansässigen Kreditinstituten aufgespürt und an die jeweiligen Anfragenden, vor allem Strafverfolgungsbehörden, übermittelt werden. Werden dabei Konten von (mutmaßlichen) Terroristen mit Sitz in der Europäischen Union entdeckt, kann die Abteilung GW diese Konten einfrieren und den betreffenden Banken Transaktionen untersagen.

Zusatzinformationen

Allgemeinverfügung zur Anordnung der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG

Hinweise zur Allgemeinverfügung zur Anordnung der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG

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Veröffentlichungen zum Thema

Hoch­ri­si­ko­staa­ten: Ba­Fin ver­öf­fent­licht Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 15.04.2025 das Rundschreiben 07/2025 (GW) veröffentlicht. Darin informiert sie über Hochrisikostaaten, also Staaten, die in ihren Systemen Mängel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Mängel können das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.

Rund­schrei­ben 07/2025 (GW)

Rundschreiben 07/2025 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).

Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung: Ba­Fin rich­tet Fo­kus auf Um­ge­hungs­ge­schäf­te

Umgehungsgeschäfte erhöhen das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich. Mit ihrer Aufsichtsmitteilung sensibilisiert die Finanzaufsicht BaFin die Verpflichteten und erläutert bekannte Umgehungsmodelle. Besonders im Fokus: Geschäfte mit Iran-Bezug.

Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung: Ri­si­ken im Zu­sam­men­hang mit Um­ge­hungs­ge­schäf­ten

Verhinderung von Missbrauch durch Umgehungsgeschäfte, insbesondere mit Iran-Bezug

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass Umgehungsgeschäfte erhebliche Risiken im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Verpflichtete mit sich bringen. Unter Umgehungsgeschäften im Finanzsektor sind Geschäfte oder Transaktionen zu verstehen, die bewusst darauf abzielen, gesetzliche, …

Geld­wä­sche­ge­setz: Ba­Fin er­gänzt Aus­le­gungs- und An­wen­dungs­hin­wei­se

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz ergänzt. Grundlage dafür war die Bekanntmachung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 2024.

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