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6. Risiken aus unzureichender Geldwäscheprävention ⇧

Das Risiko, dass Finanzmarktakteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, ist nach wie vor generell hoch (siehe Tabelle 1). Kreditinstitute und andere Unternehmen des Finanzsektors müssen daher angemessen und wirksam dagegen vorbeugen – zum Beispiel indem sie sicherstellen, dass sie ihre Kundinnen und Kunden kennen und die Financial Intelligence Unit (FIU) informieren, wenn sie Anhaltspunkte für verdächtige Transaktionen haben.

Tabelle 1: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen

Tabelle Geldwäsche-Verdachtsmeldungen Tabelle 1: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen

Im deutschen Finanzsektor gibt es über 8.700 Unternehmen und Personen, die zu Geldwäschepräventionsmaßnahmen verpflichtet sind (Verpflichtete – siehe Abbildung 1). Sie könnten – auch unwissentlich – an Geldwäsche beteiligt sein. Umso wichtiger sind effektive Präventionsmaßnahmen. Insbesondere bei einigen Unternehmen des Nichtbankensektors besteht in Sachen Vorbeugung jedoch noch Verbesserungsbedarf. In diesem Sektor hat es sich zum Teil noch nicht etabliert, entsprechende Maßnahmen und Strukturen umzusetzen.

Abbildung 1: Übersicht der von GW beaufsichtigten Aufsichtsobjekte (ohne Agenten)

Balkendiagramm Übersicht der von GW beaufsichtigten Aufsichtsobjekte (ohne Agenten) Quelle: BaFin, Stand: September 2023 Abbildung 1: Übersicht der von GW beaufsichtigten Aufsichtsobjekte (ohne Agenten)

Risiken im internationalen Zahlungsverkehr

Die internationalen Finanzsysteme sind eng verflochten, werden jedoch zum Teil unterschiedlich reguliert. Das gilt auch für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aus diesen Unterschieden entstehen Umgehungsmöglichkeiten, die Kriminelle nutzen. In der Exportnation Deutschland finden etwa im Zahlungsverkehr sehr viele Transaktionen mit hohen Volumina statt. Dies birgt die Gefahr, dass Gelder aus illegalen Quellen unbemerkt in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.

Im aktuellen geopolitischen Umfeld entstehen zusätzliche Risiken bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Solche Entwicklungen müssen die beaufsichtigten Unternehmen, insbesondere kontoführende Stellen, im Blick haben.

Um ihren geldwäscherechtlichen Pflichten nachzukommen, arbeiten viele Verpflichtete mit Dienstleistern zusammen.1 Dies kann aufgrund einer stärkeren Arbeitsteilung und Skaleneffekten Kostenvorteile bieten. Zudem können spezialisierte Dienstleister bestimmte Services professioneller anbieten als Unternehmen des Finanzsektors . Die Zusammenarbeit mit solchen Dienstleistern birgt aber auch Risiken. Denn wenn sie unzureichend arbeiten oder sogar systematisch gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, hat dies negative Auswirkungen auf alle auslagernden Verpflichteten. Das Risiko steigt, wenn es sich um Dienstleister handelt, die für mehrere Unternehmen des Finanzsektors arbeiten.

Besondere Geldwäscherisiken bestimmter Geschäftsmodelle

Bei Unternehmen, die schnell wachsen, entstehen besondere Geldwäscherisiken. Denn ihre Geldwäschepräventionssysteme wachsen oft nicht schnell genug mit und sind daher häufig nicht effektiv genug – ein mögliches Einfallstor für Geldwäscherisiken.

Auch die Nutzung von Kryptowerten erhöht das Risiko von Geldwäsche. Beispielsweise sind Kryptoverwahrer nach der Kryptowertetransferverordnung dazu verpflichtet, bestimmte verstärkte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Auf traditionelle (Fiat-) Geldflüsse ausgerichtete Transaktions-Monitoringsysteme können dies jedoch nicht adäquat abdecken. Deshalb müssen neue, speziell auf Kryptowerte zugeschnittene Technologien eingesetzt werden, um Geldwäscherisiken zu identifizieren und zu überwachen – zum Beispiel Blockchain-Analyse-Software.

Einige Geschäftsmodelle, etwa Payment Agents2, Third-Party-Acquiring3, White Labeling4, Loan Fronting5, und der Handel mit Kryptowerten6, weisen besondere Schwachstellen für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung auf. Grund hierfür sind zum Beispiel die Einbindung von Intermediären und komplexe Produkt- und Abwicklungsstrukturen. Dies erschwert es, Geldflüsse und die Herkunft der Mittel nachzuvollziehen und die Beteiligten zu identifizieren.

Wie die BaFin vorgeht

  • Die BaFin bereitet sich auf das künftige Europäische Aufsichtsregime vor, bei dem die Anti Money Laundering Authority (AMLA) in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, etwa dem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, direkte und indirekte Aufsichtsaufgaben übernehmen wird.
  • Die BaFin prüft, ob die beaufsichtigten Unternehmen Präventionssysteme wie beispielsweise die Risikoanalyse, Maßnahmen zur Kundenidentifizierung und ein Transaktionsmonitoring implementiert haben. Nur angemessene Präventionssysteme gewährleisten, dass Verpflichtete ihre Kundinnen und Kunden kennen, verdächtige Transaktionen aufdecken und entsprechende Verdachtsmeldungen abgeben können, wenn erforderlich. Dies betrifft auch Mehrmandanten-Dienstleister, bei denen sich Mängel in Präventionssystemen auf viele Verpflichtete auswirken.
  • Die Geldwäscheaufsicht verstärkt ihre Aufsichts- und Prüfungstätigkeit im Banken- und insbesondere im Nichtbankensektor. Sie möchte darauf hinwirken, dass die verpflichteten Unternehmen wirksame und angemessene Präventionssysteme zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung implementieren. Die BaFin nimmt hierfür mehr Sonderprüfungen (§ 44 Absatz 1 Kreditwesengesetz) und risikobasierte Erhebungen vor.
  • Im Nichtbankenbereich beziehen sich die Prüfungen unter anderem auf Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungs-und E-Geld-Institute, Finanzdienstleistungsinstitute wie z. B. Leasing- und Factoringunternehmen, Versicherungen, zentrale Gegenparteien und Kryptoverwahrer.
  • Insbesondere bei Geschäftsmodellen, die auf schnelles Wachstum angelegt sind, arbeiten die Geldwäscheaufsicht und die prudentielle Aufsicht zusammen, um frühzeitig Risiken zu identifizieren.
  • Die BaFin erweitert ihre Guidance zum Geldwäschegesetz für die Verpflichteten des Finanzsektors, um sie für eine effektivere Geldwäschebekämpfung zu sensibilisieren.

  1. 1 Siehe Kapitel Risiken aus der Konzentration von Auslagerungen
  2. 2 Abwicklung von Transaktionen über (unlizenzierte) Drittunternehmen; dieser Umweg kann zur Umgehung bestimmter Sanktionen oder Beschränkungen genutzt werden.
  3. 3 Einbindung einer dritten Partei in das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Händler, das zum Zweck der Abwicklung von Kartentransaktionen (insb. Kreditkartentransaktionen) geschlossen wurde.
  4. 4 Siehe Trend Digitalisierung
  5. 5 Ausgabe von Darlehen durch ein Kreditinstitut im Auftrag von Kreditvermittlern, wobei die Finanzierung durch Drittinvestoren erfolgt. Zwischen dem Kreditinstitut und den Investoren ist eine Zweckgesellschaft zwischengeschaltet.
  6. 6 Siehe Trend Digitalisierung

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2. Risiken aus Korrekturen an den Immobilienmärkten
3. Risiken aus signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten
4. Risiken aus dem Ausfall von Krediten an deutsche Unternehmen
5. Risiken aus Cyber-Attacken mit gravierenden Auswirkungen
7. Risiken aus Konzentrationen bei der Auslagerung von IT-Dienstleistungen

Bedeutende Trends

1. Digitalisierung
2. Nachhaltigkeit
3. Geopolitische Umbrüche

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