Schwerpunkte des Geschäftsbereichs Abwicklung
2019
Die Festsetzung von Schwerpunkten im Geschäftsbereich Abwicklung dient dem effektiven und effizienten Ressourceneinsatz. Die risikoorientierte Aufsicht soll den Schutz des Finanzsystems, den Schutz der Steuerzahler und den Schutz der Anleger sicherstellen.
Die Schwerpunkte 2019 sind insbesondere:
Zur Sicherstellung der Integrität des Finanzsystems
- Beurteilung der Erlaubnispflicht von Initial Coin Offerings
- Beurteilung der Erlaubnispflicht nach der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II)
- Verfolgung von unerlaubtem Handel mit binären Optionen und mit Finanzinstrumenten über Online-Plattformen
- Verfolgung von unerlaubten Direktinvestments und Finanztransfergeschäften
Zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit deutscher Kreditinstitute
- Beseitigung erkannter und Identifikation weiterer potentieller Abwicklungshindernisse
- Verbesserung der technisch-operativen Ausstattung der Institute zur Datenbereitstellung
- Veröffentlichung von Mindestanforderungen für die Gläubigerbeteiligung (Bail-in)
- Weiterer Ausbau der Krisenprozesse und der Kriseninfrastruktur
Zur Prävention von Geldwäsche
- Prüfung von Customer Due Diligence (CDD)
- Prüfung der Stellung und der Befugnisse des Geldwäschebeauftragten
- Prüfung von Korrespondenzbankbeziehungen
Auswahl der Schwerpunkte
Für die Schwerpunktsetzung identifiziert, bewertet und priorisiert der Geschäftsbereich Abwicklung alle relevanten Themen. Bei der Auswahl erfolgte eine Fokussierung auf Themen, die sich aus der täglichen operativen Tätigkeit ergeben. Darüber hinaus werden auch Aspekte erfasst, die für den Sektor regulatorisch oder strategisch von besonderer Bedeutung sind. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, wird dies bei Bedarf berücksichtigt.