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Stand:geändert am 01.09.2022 | Thema Fintech Zulassung und laufende Aufsicht
Wer in Deutschland beabsichtigt, bestimmte Dienstleistungen des Bank- und Finanzwesens zu erbringen, benötigt hierfür eine Erlaubnis der Finanzaufsicht. Bei der Frage, welche Erlaubnis erforderlich ist, sind das jeweils geplante Geschäftsmodell sowie die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung der hierbei geplanten Produkte und Dienstleistungen maßgeblich
Ob ein Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist, und wenn ja, welche Art der Erlaubnis erforderlich ist und welchen Umfang die Erlaubnis haben muss, wird aufgrund der individuellen Umstände im konkreten Einzelfall festgestellt. Für eine erste, unverbindliche Orientierung stellt die BaFin die Hinweise auf ihrer Markteintrittsseite zur Verfügung.
Überblick über Geschäftsmodelle
Einen Überblick über die am häufigsten auftretenden Geschäftsmodelle sowie aufsichtsrechtliche Einordnungen und Einschätzungen, ob ein spezifisches Geschäftsmodell gegebenenfalls einer Aufsichtspflicht unterliegt, finden Sie hier auf der Seite FinTech-Geschäftsmodelle.
Kontaktformular
Für individuelle Anfragen haben wir daher das FinTech-Kontaktformular eingerichtet. Es dient als digitale erste Anlaufstelle, um mit den Experten aus den Fachbereichen der BaFin in Kontakt zu treten. Geht es um Erlaubnispflichten, werden die Anfragen zum Teil auch an die örtlich zuständigen Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank weitergeleitet.
Hinweis
Bitte beachten Sie auch unsere Merkblätter (unter „Zusatzinformationen“ auf der Seite „FinTech Innovation Hub“) und unsere FAQs, die möglicherweise bereits eine Antwort zu Ihrer Anfrage enthalten.