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Stand:geändert am 01.09.2022 | Thema Fintech FinTech-Geschäftsmodelle
FinTech-Geschäftsmodelle sind vielfältig und können – je nach Ausgestaltung – insbesondere auch eine Erlaubnis der BaFin erfordern.
Einen Überblick über die derzeit am häufigsten auftretenden Geschäftsmodelle sowie aufsichtsrechtliche Hinweise finden Sie auf den folgenden Unterseiten:
- Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Dritte;
- Beratung zu Kryptowerten;
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;
- Platzierung von Kryptowerten;
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
- Tausch von Kryptowerten gegen Nominalgeldwährungen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind;
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte.