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Stand:geändert am 09.04.2025 DORA - Digital Operational Resilience Act
Inhalt
Mit DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen. Diese Verordnung trägt wesentlich dazu bei, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken.
Aktualisierungsübersicht
Datum | Aktualisierung |
---|---|
28.03.2025 | Aktualisierung der Fristen und Formate zur Einreichung der Informationsregister: Informationsregister und Anzeigepflichten |
17.01.2025 | Veröffentlichung Fachartikel: Vorbereitung auf DORA: "Zacken zugelegt" |
07.01.2025 | Veröffentlichung Fachartikel: Nicht jede Konzentration ist ein Risiko |
10.01.2025 | schrittweise Aufhebung der BAIT ab dem 17.01.2025; Aufhebung von KAIT, VAIT, ZAIT und des Rundschreiben 03/2022 (BA) zum 17.01.2025 |
20.12.2024 | BaFin beabsichtigt unmittelbare Anwendung der Leitlinien zur Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleister zum 17. Januar 2025 |
10.12.2024 | Aktualisierung der FAQ zu Technische Umsetzung |
03.12.2024 | Veröffentlichung des ITS zum Informationsregister von der EU KOM; Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 |
Eine für alle(s)
So gut wie alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen unter DORA. Außerdem führt DORA verschiedene Anforderungen an die Institute und Unternehmen in puncto Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz zusammen.
Auch die BaFin und die Deutsche Bundesbank bereiten sich auf DORA vor - insbesondere durch Anpassung der Aufsichts- und Verwaltungspraxis und Implementierung von IT-Prozessen und -Systemen im Rahmen von DORA. So wird beispielsweise die Finanzaufsicht BaFin in Deutschland zum nationalen Melde-Hub für IKT-Vorfälle im Finanzsektor. Außerdem nimmt die BaFin Anzeigen im Rahmen des IKT-Drittparteienmanagements entgegen, zu denen die Institute und Unternehmen verpflichtet sind, und analysiert sie mit Blick auf potenzielle Risiken für den Finanzsektor.
Die BaFin unterstützt beaufsichtigte Unternehmen bei der Umsetzung von DORA – beispielsweise mit Veranstaltungen, Gesprächen mit Expertinnen und Experten und dieser Info-Seite. Hier stellt sie die wichtigsten Informationen zu DORA und der Umsetzung des Regelwerks zusammen. Die Website wird laufend aktualisiert und erweitert werden.
Veranstaltungshinweis:IT-Aufsicht im Finanzsektor: Was bedeutet DORA in der Praxis?
Am 06. März 2025 findet die BaFin-Veranstaltung "DORA: BaFin-Workshop zur Einreichung der Informationsregister" als digitale Veranstaltung statt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Am 26. September 2024 fand die zehnte BaFin-Veranstaltung „IT-Aufsicht im Finanzsektor“ als digitale Konferenz statt.
Nähere Informationen und Vortragsunterlagen finden Sie hier.
Informationen zu weiteren vergangenen Veranstaltungen finden Sie unter Zusatzinformationen.
Regelungsinhalt
DORA soll die digitale operationale Resilienz des gesamten europäischen Finanzsektors in diesen sechs wesentlichen Bereichen stärken:
- IKT-Risikomanagement (Kapitel II, Artikel 5 bis 16)
- Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle (Kapitel III, Artikel 17 bis 23)
- Testen der digitalen operationalen Resilienz einschließlich Threat-led Penetration Testing (TLPT) (Kapitel IV, Artikel 24 bis 27)
- Management des IKT-Drittparteienrisikos, einschließlich Informationsregister und Anzeigepflichten (Kapitel V, Abschnitt I, Artikel 28 bis 30)
- Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister (Kapitel V, Abschnitt II, Artikel 31 bis 44)
- Vereinbarungen über den Austausch von Informationen sowie Cyberkrisen- und Notfallübungen (Kapitel VI, Artikel 44 und Artikel Kapitel VII, Artikel 49)
Weitere Einzelheiten zu den entsprechenden sechs wesentlichen Bereichen von DORA finden Sie auf den oben verlinkten thematischen Unterseiten. Für Einzelheiten zur technischen Umsetzung von regulatorischen Anforderungen über die Melde-Und Veröffentlichungsplattform der BaFin beachten Sie bitte die Hinweise auf der Unterseite MVP Fachverfahren „Digital Operational Resilience Act (DORA)“.
DORA findet ab dem 17. Januar 2025 Anwendung.
Die drei Europäischen Aufsichtsbehörden – die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA), die EU-Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) und die EU-Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA), erarbeiten gemeinsam dazu technische Regulierungsstandards, Implementierungsstandards und Leitlinien, die die Anwendung von DORA in allen Sektoren weiter konkretisieren.
Neben DORA wurde zeitgleich eine DORA-Änderungsrichtlinie mit dem Ziel veröffentlicht, sektorale europäische Richtlinien konsistent mit den Anforderungen von DORA zu halten. So wurden beispielsweise TLPT unter DORA in den SREP-Prozess der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD) aufgenommen. Die DORA-Änderungsrichtlinie ändert die europäischen Richtlinien 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie), 2009/138/EG (Solvency II), 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie), 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie; CRD), 2014/59/EU (Abwicklungsrichtlinie), 2014/65/EU (MiFID II), (EU) 2015/2366 (PSD II) und (EU) 2016/2341 (EbAV-II-Richtlinie).
Zum Hintergrund
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben am 14. Dezember 2022 DORA, die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), beschlossen. Die Verordnung wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist am 17. Januar 2023 in Kraft getreten. Ab dem 17. Januar 2025 wird sie angewendet.
Die Europäische Kommission hatte den Legislativvorschlag zu DORA am 24. September 2020 als Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors vorgelegt. Dieses Paket umfasst auch einen Rechtsakt über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR), einen Vorschlag über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Marktinfrastrukturen sowie eine Strategie für ein digitales Finanzwesen.
Übrigens: Der deutsche Finanzsektor und die Aufsicht sind grundsätzlich in einer guten Startposition für die Anwendbarkeit von DORA ab 2025. Denn einzelne Instrumente, die die BaFin in der Vergangenheit bereits geschaffen hat, um die IKT-Sicherheit des deutschen Finanzsektors zu erhöhen, finden sich in DORA wieder: harmonisierte Anforderungen an das IKT-Risikomanagement für die einzelnen Finanzsektoren (BAIT, ZAIT, VAIT, KAIT), vereinheitlichte Auslagerungsanzeigen, Überwachungsrahmen für IT-Mehrmandantendienstleister und vereinheitlichte Strukturen für das Meldewesen von IKT-bezogenen Vorfällen.
Umsetzung in Deutschland
Das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) wurde am 27.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient der zusammengefassten Durchführung bzw. Umsetzung der Europäische Verordnung MiCA (Markets in Crypto Assets, Verordnung (EU) 2023/1114), der Neufassung der EU-Geldtransferverordnung (Transfer of Funds Regulation, Verordnung (EU) 2023/1113) sowie des europäischen DORA-Pakets (Digital Operational Resilience Act, Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556).
Weitere Informationen zur technischen Umsetzung von DORA bei der BaFin werden hier zur Verfügung gestellt.
Mehr zum Thema:Die BaFin informiert mit einer Aufsichtsmitteilung zur Umsetzung von DORA im IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteienrisikomanagement
Die Aufsichtsmitteilung ist eine nicht verpflichtende Hilfestellung. Sie soll die Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen aus DORA an das reguläre IKT-Risikomanagement (Artt. 5 - 15 DORA) und das IKT-Drittparteienrisikomanagement (Artt. 28 - 30 DORA) umzusetzen. Dabei berücksichtigt sie auch die einschlägigen technischen Regulierungsstandards. Die Umsetzungshinweise enthalten auch eine Übersicht der Mindestvertragsinhalte, die beaufsichtigte Unternehmen mit IKT-Drittdienstleistern vereinbaren müssen.
Die Umsetzungshinweise nehmen nur auf die BAIT und die VAIT Bezug. Die betrachteten Anforderungen sind jedoch häufig vergleichbar mit den aufsichtlichen Anforderungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAIT) und an die Zahlungs- und E-Geld-Institute (ZAIT). Die Ergebnisse lassen sich also in der Regel übertragen.
Die Umsetzungshinweise sind auch in englischer Sprache verfügbar.
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsstandards zu DORA sowie gemeinsame Leitlinien (Level 2 und 3)
Die DORA-Verordnung bildet entsprechend dem im Finanzsektor üblichen Lamfalussy-Verfahren den Basisrechtsakt (Level 1), der weitergehende Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte und Durchführungsstandards (Level 2) sowie gemeinsame Leitlinien der drei ESAs (EBA, EIOPA und ESMA) (Level 3) enthält und grundlegende Anforderungen festlegt.
Die verschiedenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsstandards sowie gemeinsame Leitlinien (Level 2 und 3) konkretisieren die Anforderungen der DORA-Verordnung.
Kurztitel | Status | Link |
---|---|---|
GL zu den geschätzten Kosten und Verlusten durch schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle (Art. 11 Abs. 11) | von den ESAs veröffentlicht | Mitteilung der ESAs |
RTS zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement und des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens (Art. 15 und Art. 16 Abs. 3) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur delegierten Verordnung (EU) 2024/1774 |
RTS zur Festlegung der Kriterien für die Klassifizierung von IKT-bezogenen Vorfällen und Cyberbedrohungen, der Wesentlichkeitsschwellen und der Einzelheiten von Meldungen schwerwiegender Vorfälle (Art. 18 Abs. 4) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur delegierten Verordnung (EU) 2024/1772 |
RTS zur Festlegung des Inhalts und der Fristen für die Erstmeldung, die Zwischenmeldung und die Abschlussmeldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle sowie des Inhalts der freiwilligen Meldung erheblicher Cyberbedrohungen (Art. 20.a) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur delegierten Verordnung (EU) 2025/301 |
ITS zur Festlegung von Standardformularen, Vorlagen und Verfahren für Finanzunternehmen zur Meldung eines schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls oder einer erheblichen Cyberbedrohung (Art. 20.b) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur Durchführungsverordnung (EU) 2025/302 |
RTS zu Threat Led Penetration Testing (Art. 26 Abs.11) | Entwurf von der Kommission angenommen | Mitteilung der KOM |
ITS zur Erstellung einer Standardvorlage für das Informationsregister (Art. 28 Abs.9) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 |
RTS zur Spezifizierung des detaillierten Inhalts der Leitlinie für vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellt werden (Art. 28 Abs. 10) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur delegierten Verordnung (EU) 2024/1773 |
RTS zur Spezifizierung der Elemente, die ein Finanzunternehmen bestimmen und bewerten muss, wenn es IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen untervergeben hat (Art. 30 Abs. 5) | Entwurf von Kommission zurückgewiesen | |
Delegierte Verordnung zu den Kriterien zur Festlegung der Kriterien für die Einstufung von IKT-Drittdienstleistern als für Finanzunternehmen (Art. 31 Abs. 6) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur delegierten Verordnung (EU) 2024/1502 |
GL für die Zusammenarbeit bei der Überwachung und den Informationsaustausch zwischen den ESAs und den zuständigen Behörden (Art. 32 Abs. 7) | von den ESAs veröffentlicht | Mitteilung der ESAs |
RTS zur Harmonisierung der Bedingungen für die Durchführung von Überwachungstätigkeiten (Art. 41 Abs. 1 lit. a, b, d i.V.m. Art. 41 Abs. 2) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur delegierten Verordnung (EU) 2025/295 |
RTS zu der Zusammensetzung der JETs (Art. 41 Abs. 1 lit.c i.V.m. Art 41 Abs. 2) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur delegierten Verordnung (EU) 2025/420 |
Delegierte Verordnung zur Festlegung der Höhe der von der federführenden Überwachungsbehörde bei kritischen IKT-Drittdienstleistern zu erhebenden Überwachungsgebühren und der Art und Weise der Entrichtung dieser Gebühren (Art. 43 Abs. 2) | Im Amtsblatt der EU veröffentlicht | Amtsblatt der EU zur delegierten Verordnung (EU) 2024/1505 |
In der dargestellten Tabelle werden der übersichthalber die folgenden Arten von Rechtstexten unterschieden:
Level-2-Texte:
- RTS (Regulatory Technical Standard) = Technischer Regulierungsstandard (diese sind auch delegierte Verordnungen)
- ITS (Implementing Technical Standard) = Durchführungsstandard
Level-3-Texte:
- GL (Guidelines) = Leitlinien
Aufgrund des finanzsektorübergreifenden Charakters der DORA sind alle drei ESAs gemeinsam beauftragt worden Entwürfe für die technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards der EU-Kommission vorzulegen.
RTS und ITS, die bisher als finale Berichte der Entwürfe durch die ESAs vorliegen, werden im weiteren Prozess von der Europäischen Kommission noch angenommen und geprüft bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Auf den thematischen Unterseiten dieser Informationsseite finden Sie teilweise weitergehende Informationen zu den einzelnen Rechtstexten.
DORA: Veröffentlichungen der BaFin
- Vorbereitung auf DORA: "Zacken zugelegt" (17.01.2025)
- Nicht jede Konzentration ist ein Risiko (07.01.2025)
- Übersicht der BaFin schafft „Mehrwert für alle Beteiligten (17.12.2024)
- Simulierte Angriffe im Dienst der Sicherheit (07.11.2024)
- „Von Altbewährtem lösen“ (08.07.2024)
- Transparenz dank Meldepflicht (18.06.2024)
- „Machen Sie sich jetzt startklar für DORA“ (08.05.2024)
- Auslagerungen im Finanzsektor: Mehr Transparenz schafft Sicherheit (11.04.2024)
- DORA: Der Countdown läuft (27.02.2024)
- „Doch, die BaFin erlaubt das!“ (22.02.2024)
- DORA bietet große Chancen (05.12.2023)
- „Der regulatorische Druck kann die Digitalisierung der Finanzindustrie vorantreiben“ (25.07.2023)
- Grenzüberschreitende Probleme? Grenzüberschreitende Lösungen – durch DORA (22.09.2022)
- MiCA und DORA: BaFin zu Fortschritten bei den Trilogverhandlungen (20.07.2022)
DORA: Was müssen Sie wissen?
Sollten Sie Fragen rund um das Thema DORA haben, wenden Sie sich bitte an unser zentrales Funktionspostfach:
Kontakt:Fragen rund um DORA
E-Mail: DORA@bafin.de
Auslegungsfragen zur europäischen Verordnung DORA und den delegierten Rechtsakten und Durchführungsstandards können bei den europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) über die bestehenden Prozesse zu Questions & Answers (Q&A) eingereicht werden.
Beantwortete Fragen können entweder auf den einzelnen Seiten der ESAs eingesehen werden (EIOPA Search QAs - European Union (europa.eu), EBA Search for Q&As | European Banking Authority (europa.eu), ESMA Search a question | European Securities and Markets Authority (europa.eu)) oder in dem Dashboard für Joint-Q&As (hier: joint Q&As (europa.eu)).
Außerdem vermittelt der Fragenkatalog zu DORA, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen ersten Überblick über die wichtigsten Fragestellungen zu DORA und deren Umsetzung. Dieser Fragenkatalog wird fortlaufend aktualisiert. Themenspezifische Fragen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.