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Stand:geändert am 17.01.2022 | Thema Informationspflichten für Emittenten, Bilanzkontrolle Transparenz

Die BaFin achtet darauf, dass die Vorschriften zur Sicherstellung von Transparenz an den Wertpapiermärkten eingehalten werden: Mehr dazu auf diesen Seiten.

In­for­ma­ti­ons­pflich­ten für Emit­ten­ten

Emittenten von Finanzinstrumenten müssen nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse RegulationMAR) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zahlreiche Veröffentlichungspflichten erfüllen. Die Kapitalmarktteilnehmer sollen dadurch zeitnah wesentliche Informationen über die Unternehmen erhalten, deren Wertpapiere sie halten oder an deren Erwerb sie interessiert sind.

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Un­ter­neh­mens­über­nah­men

Für die Übernahme börsennotierter Unternehmen existieren drei verschiedene Angebotsverfahren. Diese überwacht seit 2002 die Wertpapieraufsicht der BaFin. Grundsätzlich erstreckt sich die Aufsicht auf inländische Unternehmen, die in Deutschland börsennotiert sind.

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Bi­lanz­kon­trol­le

Die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, die sogenannte Bilanzkontrolle, ist in Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. In dem Verfahren wird die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen geprüft. Ziel ist es, Anhaltspunkte für fehlerhafte Rechnungslegung und damit auch Bilanzmanipulation möglichst früh zu identifizieren und strafrechtlich relevante Sachverhalte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft aufzuklären.

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Leer­ver­käu­fe

Die europäische Leerverkaufsregulierung ist nicht nur in der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-LeerverkaufsVO) normiert, sondern zusätzlich in vier Ausführungsvorschriften.

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Da­ten­be­reit­stel­lungs­diens­te

Seit dem Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und -verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) übernimmt die BaFin Aufgaben im Zusammenhang mit der Zulassung und Aufsicht von Datenbereitstellungsdiensten.

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Le­gal En­ti­ty Iden­ti­fier (LEI)

Bei meldepflichtigen Geschäften gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) ist seit dem 3. Januar 2018 ein aktiver Legal Entity Identifier (LEI) erforderlich.

Mehr: Legal Entity Identifier (LEI) …

Lis­te der Kryp­to­wert­pa­pie­re bei der Bun­des­an­stalt nach § 20 Abs. 3 eWpG

Die BaFin führt gemäß § 20 Abs. 3 eWpG eine öffentliche Liste („Kryptowertpapierliste“) im Internet über ihr nach § 20 Abs. 1 S. 2 eWpG mitgeteilte Veröffentlichungen bezüglich der Eintragung von Kryptowertpapieren im Bundesanzeiger zu.

Mehr: Liste der Kryptowertpapiere bei der Bundesanstalt nach § 20 Abs. 3 eWpG …

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Veröffentlichungen zum Thema

Kryp­to­wert­pa­pie­re: Ba­Fin führt neue Lis­te

Die BaFin hat auf ihrer Website gemäß § 20 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) eine neue öffentliche Liste publiziert. Darin bündelt sie Informationen zu Kryptowertpapieren, die ihr nach § 20 Absatz 1 Satz 2 eWpG mitgeteilt werden.

Ad-hoc-Pu­bli­zi­täts­pflich­ten: Ba­Fin pu­bli­ziert Leit­li­ni­en für Kre­dit- und Fi­nan­z­in­sti­tu­te

Die BaFin hat am 10.06.2021 Modul C ihres Emittentenleitfadens um Leitlinien speziell für Kredit- und Finanzinstitute ergänzt. Sie befassen sich mit der Frage, welche Ad-hoc-Publizitätspflichten für Kredit- und Finanzinstitute bestehen, deren Finanzinstrumente zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder mit ihrer Zustimmung zum Handel an einem multilateralen Handelssystem (multilateral …

Anlagen

Ei­gen­ge­schäf­te von Füh­rungs­kräf­ten nach Art. 19 MAR

Vortrag im Rahmen des BaFin-Workshops zum Modul C des Emittentenleitfadens (22./23. Juni 2020)

Neue­run­gen im Be­reich des In­si­der­rechts

Vortrag im Rahmen des BaFin-Workshops zum Modul C des Emittentenleitfadens (22./23. Juni 2020)

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