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Stand:geändert am 18.05.2018 | Thema Informationspflichten für Emittenten Informationspflichten nach §§ 48 ff. WpHG

Damit Anleger ihre Rechte aus Wertpapieren auch vollständig wahrnehmen können, haben Emittenten von Wertpapieren, die zum Börsenhandel zugelassenen sind, zahlreiche Informationspflichten zu beachten.

So sind die Emittenten beispielsweise verpflichtet die Einberufung der Hauptversammlung sowie die Mitteilung über die Ausschüttung von Dividenden, die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien oder die Vereinbarung von Umtausch-, Bezugs-, Einziehungs- und Zeichnungsrechten und die Beschlussfassung über diese Rechte rechtzeitig im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Auch muss der Emittent melden, wenn sich mit zugelassenen Wertpapieren verbundene Rechte ändern und bedeutende Informationen in Drittstaaten veröffentlicht wurden.

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Veröffentlichungen zum Thema

Kryp­to­wert­pa­pie­re: Ba­Fin führt neue Lis­te

Die BaFin hat auf ihrer Website gemäß § 20 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) eine neue öffentliche Liste publiziert. Darin bündelt sie Informationen zu Kryptowertpapieren, die ihr nach § 20 Absatz 1 Satz 2 eWpG mitgeteilt werden.

Ad-hoc-Pu­bli­zi­täts­pflich­ten: Ba­Fin pu­bli­ziert Leit­li­ni­en für Kre­dit- und Fi­nan­z­in­sti­tu­te

Die BaFin hat am 10.06.2021 Modul C ihres Emittentenleitfadens um Leitlinien speziell für Kredit- und Finanzinstitute ergänzt. Sie befassen sich mit der Frage, welche Ad-hoc-Publizitätspflichten für Kredit- und Finanzinstitute bestehen, deren Finanzinstrumente zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder mit ihrer Zustimmung zum Handel an einem multilateralen Handelssystem (multilateral …

Anlagen

Ei­gen­ge­schäf­te von Füh­rungs­kräf­ten nach Art. 19 MAR

Vortrag im Rahmen des BaFin-Workshops zum Modul C des Emittentenleitfadens (22./23. Juni 2020)

Neue­run­gen im Be­reich des In­si­der­rechts

Vortrag im Rahmen des BaFin-Workshops zum Modul C des Emittentenleitfadens (22./23. Juni 2020)

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