BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 03.01.2018 | Thema Bilanzkontrolle Handel

Handelsaussetzung zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Handels oder zum Schutz der Anlegerinteressen, Handel mit Hilfe von Algorithmen, Mitteilungspflichten für systematische und Abwicklungsinternalisierer: Mehr dazu auf diesen Seiten.

Al­go­rith­mi­scher Han­del und Hoch­fre­quenz­han­del

Der algorithmische Handel, bei dem Eingabe, Änderungen und Löschungen von Aufträgen computerbasiert erfolgen, ist mit verschiedenen Risiken verknüpft. So kann zum Beispiel eine hohe Anzahl von Auftragseingaben, -änderungen oder -löschungen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums dazu führen, dass Handelssystemen überlastet werden. Zudem können Algorithmen auf Marktereignisse reagieren und damit weitere Algorithmen auslösen, so dass ein Kaskadeneffekt entsteht und die Volatilität von Kursen steigt.

Mehr: Algorithmischer Handel und Hochfrequenzhandel …

Sys­te­ma­ti­sche In­ter­na­li­sie­rung

Mit Inkrafttreten der neu gefassten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und -verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) haben Wertpapierfirmen, die als systematische Internalisierer tätig sind, neben den für alle Wertpapierfirmen verbindlichen MiFIR-Regelungen zur Nachhandelstransparenz zusätzlich besondere Vorschriften zur Vorhandelstransparenz zu beachten.

Mehr: Systematische Internalisierung …

Han­dels­aus­set­zung

Der Betreiber eines multilateralen oder organisierten Handelssystems kann den Handel mit einem Finanzinstrument aussetzen oder vom Handel ausschließen, wenn dies zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Handels oder zum Schutz der Anlegerinteressen geboten scheint.

Mehr: Handelsaussetzung …

Ab­wick­lungs­in­ter­na­li­sie­rer

Ab dem 01.07.2019 sind Abwicklungsinternalisierer in Deutschland nach Art. 9 Abs. 1 CSDR verpflichtet, der BaFin vierteljährlich den aggregierten Umfang und Wert aller Wertpapiergeschäfte, die sie außerhalb eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems abwickeln, zu melden.

Mehr: Abwicklungsinternalisierer …

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Veröffentlichungen zum Thema

Be­kannt­ma­chung zur Fried­rich Vor­werk Group SE: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den of­fen­ge­leg­ten Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2022 so­wie den zu­sam­men­ge­fass­ten La­ge- und Kon­zern­la­ge­be­richt für das Ge­schäfts­jahr 2022

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss der Friedrich Vorwerk Group SE zum Stichtag 31. Dezember 2022 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.

Be­kannt­ma­chung zur FCR Im­mo­bi­li­en AG: Prü­fungs­er­geb­nis für den ver­kürz­ten Ab­schluss zum 30. Ju­ni 2020 und den zu­ge­hö­ri­gen Zwi­schen­la­ge­be­richt für das ers­te Halb­jahr 2020

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der FCR Immobilien AG zum verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2020 und zum zugehörigen Zwischenlagebericht durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.

Be­kannt­ma­chung zur FCR Im­mo­bi­li­en AG: Prü­fungs­er­geb­nis für den Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2020 und den zu­ge­hö­ri­gen Kon­zern­la­ge­be­richt für das Ge­schäfts­jahr 2020

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der FCR Immobilien AG zum Konzernabschluss 2020 und zum zugehörigen Konzernlagebericht durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.

aap Im­plan­ta­te AG: Bi­lanz­kon­trol­le des Kon­zern­ab­schlus­ses zum 31. De­zem­ber 2023 und des zu­ge­hö­ri­gen zu­sam­men­ge­fass­ten La­ge­be­richts für das Ge­schäfts­jahr 2023

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die aap Implantate Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 3. April 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der aap Implantate zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet. Hintergrund ist die Erteilung eines Versagungsvermerks durch …

Be­kannt­ma­chung zur ROY As­set Hol­ding SE: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2019 und den zu­sam­men­ge­fass­ten La­ge­be­richt für das Ge­schäfts­jahr 2019

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer anlassbezogenen Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der ROY Asset Holding SE fehlerhaft sind.

Alle Dokumente