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Stand:geändert am 03.02.2025 Abwicklungsinternalisierer - CSDR

Seit dem 01.07.2019 sind Abwicklungsinternalisierer in Deutschland nach Art. 9 Abs. 1 CSDR verpflichtet, der BaFin vierteljährlich den aggregierten Umfang und Wert aller Wertpapiergeschäfte, die sie außerhalb eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems abwickeln, zu melden.

Neue Meldepflicht gemäß Art. 9 Abs. 1 CSDR

Die zu meldenden Daten können nach Art. 2 Nr. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/391 sowie den Leitlinien für die Berichterstattung von Abwicklungsinternalisierern entnommen werden.

Die Meldung muss gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/393 10 Arbeitstage nach Quartalsende abgegeben werden. Die BaFin wird die Meldungen anschließend der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) übermitteln. Weitere Informationen zur Meldepflicht können auf der Webseite der ESMA abgerufen werden.

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind Abwicklungsinternalisierer. Dies sind nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 11 CSDR Institute, einschließlich gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder der Richtlinie 2014/65/EU zugelassene Institute, die Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträge für Kunden oder auf eigene Rechnung auf andere Weise als über ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem ausführen.

Ein Abwicklungsinternalisierer kann die Meldung selbst oder über einen legitimierten Drittmelder einreichen. Auch im Falle der Übertragung der Meldung durch einen Dritten verbleibt aber die rechtliche Verpflichtung zur Abgabe sowie die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen im Verantwortungsbereich des Abwicklungsinternalisierers.

Wie kann die Meldung erfolgen?

Für die Meldungen wird von der BaFin die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des MVP Portals sind die eigentlichen Anzeigen im Fachverfahren Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer abzugeben.

Um Meldungen abgeben zu können, ist eine Registrierung sowohl auf der MVP als auch im Fachverfahren Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer notwendig.

Die Meldung selbst ist via elektronischem Anzeigeverfahren im XML-Format bei der BaFin einzureichen. Die ISO 20022-Nachrichtendefinition im XSD-Schema kann über die ESMA-Webseite abgerufen werden.

Workshop

Zur Beantwortung technischer und inhaltlicher Fachfragen veranstaltete die BaFin im Mai 2019 einen Workshop mit Direkt- und Drittmeldern, dem die zwei folgenden Präsentationen zugrunde lagen:

  1. Berichtspflichten über die internalisierte Abwicklung gemäß Artikel 9 CSDR
  2. Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer

Bzgl. bereits auf dem Workshop behandelter und ggf. zusätzlich aufkommender Fragen ist geplant, unter dem Punkt Zusatzinformationen fortlaufend aktualisierte FAQs zu veröffentlichen.

Zusatzinformationen

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