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Thema Informationspflichten für Emittenten Aufbau und Inhalt der Liste

Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin

Während Art. 18 Abs. 3 MAR lediglich den Mindestinhalt der Insiderliste vorgibt, ergänzt die DVO (EU) 2016/347 die MAR entsprechend für das Format.

Das Kapitel untergliedert sich in folgende Abschnitte:

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