Thema Informationspflichten für Emittenten Aufbau und Inhalt der Liste
Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin
Während Art. 18 Abs. 3 MAR lediglich den Mindestinhalt der Insiderliste vorgibt, ergänzt die DVO (EU) 2016/347 die MAR entsprechend für das Format.
Das Kapitel untergliedert sich in folgende Abschnitte: