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Thema Informationspflichten für Emittenten Aufzunehmende Personen

Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin

In die Insiderliste sind Personen aufzunehmen, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags oder anderweitig Aufgaben wahrnehmen, durch welche diese Zugang zu den jeweiligen Insiderinformationen haben. Es sind als Insider nur natürliche Personen aufzunehmen und keine juristischen Personen.

Das Kapitel untergliedert sich in folgende Abschnitte:

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