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Thema Informationspflichten für Emittenten Sachlicher Anwendungsbereich des Verbots der Marktmanipulation

Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin

Der Anwendungsbereich des Verbots der Marktmanipulation ergibt sich aus Art. 2 MAR. Danach sind insbesondere alle auf einem geregelten Markt, einem multilateralen oder organisierten Handelssystem gehandelten Finanzinstrumente erfasst. Damit fallen grundsätzlich alle börslich gehandelten Finanzinstrumente in den Anwendungsbereich des Verbots der Marktmanipulation. Erfasst sind nicht nur bereits gehandelte Finanzinstrumente, sondern auch solche, bei denen bislang nur der Antrag auf Zulassung zum Handel im geregelten Markt bzw. Einbeziehung in den Freiverkehr gestellt wurde. Das Verbot der Marktmanipulation gilt für Handlungen und Unterlassungen in der EU und in Drittländern in Bezug auf die genannten Instrumente.

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