Thema Informationspflichten für Emittenten Meldung und Veröffentlichung
Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin
Vorsätzliche oder leichtfertige Pflichtverletzungen betreffend Meldungen und Veröffentlichungen können jeweils mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bzw. gegenüber einer juristischen Person oder Personenvereinigung mit bis zu einer Million Euro geahndet werden vgl. § 120 Abs. 18 i. V. m. Abs. 15 Nr. 17 und 18 WpHG. Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn die Meldung oder Veröffentlichung
- nicht,
- nicht richtig,
- nicht vollständig,
- nicht rechtzeitig oder
- nicht in der vorgeschriebenen Weise
erfolgt.