Thema Informationspflichten für Emittenten Zusammenfassung der Anforderungen an eine Veröffentlichung beziehungsweise Mitteilung nach § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin
Zeitpunkt der Veröffentlichung | Unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). |
Adressat der Veröffentlichung | Medien, die die Anforderungen nach § 3a Abs. 1 und 2 WpAV erfüllen (Medienbündel). |
Sprache der Veröffentlichung | Entsprechend den Vorgaben des § 3b Abs. 3 und 4 WpAV. |
Inhalt der Veröffentlichung | Angaben nach § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. |
Zeitpunkt der Mitteilung | Gleichzeitig mit der Übermittlung an das Medienbündel. |
Adressat der Mitteilung | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. |
Inhalt der Mitteilung | Angabe des Textes der Veröffentlichung, der Medien, welchen die Information übersandt wurde, und des genauen Zeitpunktes der Versendung an die Medien. |
Zeitpunkt der Übermittlung | Unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), jedoch nicht vor der Veröffentlichung. |
Inhalt der Übermittlung | Text der Veröffentlichung. |