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Stand:geändert am 06.11.2019 | Thema Bilanzkontrolle Derivate

Eindämmung systemischer Risiken im europäischen Derivatemarkt, Obergrenzen für das Halten von Derivaten, deren Basiswert eine Ware ist: Mehr dazu auf diesen Seiten.

Eu­ro­pean Mar­ket In­fra­struc­ture Re­gu­la­ti­on (EMIR)

Die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) soll systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt eindämmen. Aus EMIR ergeben sich Pflichten für bestimmte Parteien von Derivatetransaktionen. Dies beinhaltet auch einige Mitteilungen an die BaFin und ESMA.

Mehr: European Market Infrastructure Regulation (EMIR) …

Po­si­ti­ons­li­mits auf Wa­ren­de­ri­va­te

Mit Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) wurden Positionslimits auf Warenderivate eingeführt. Das bedeutet: Es gelten Obergrenzen für das Halten von Derivaten, deren Basiswert eine Ware ist. Weder Einzelunternehmen noch Unternehmensgruppen dürfen Positionen auf sich vereinigen, die diese Schwellen aggregiert überschreiten.

Mehr: Positionslimits auf Warenderivate …

CCP-Auf­sichts­kol­le­gi­en

Gemäß Artikel 18 Absatz 2 der europäischen Marktinfrastrukturverordnung ( Verordnung 648/2012 – EMIR) hat die BaFin als zuständige Behörde nach Artikel 22 EMIR für die Aufsicht über die deutschen zentralen Gegenparteien Eurex Clearing AG und European Commodity Clearing AG auf Ihrer Website eine Liste der Mitglieder des jeweiligen Aufsichtskollegiums zu veröffentlichen.

Mehr: CCP-Aufsichtskollegien …

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Veröffentlichungen zum Thema

Be­kannt­ma­chung zur Deut­sche Bank AG: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2019

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Stichprobenprüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss der Deutschen Bank AG für das Jahr 2019 fehlerhaft ist. Die Angaben zu latenten Steuern im Konzernanhang waren nicht vollständig.

AC­CEN­TRO Re­al Estate AG: Prü­fungs­an­ord­nung für die Jah­res- und Kon­zern­ab­schlüs­se 2021 und 2022

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 13. Juni bzw. 25. Juni 2024 eine Prüfung der offengelegten Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2021 und 2022 samt der zugehörigen Lageberichte der ACCENTRO Real Estate AG angeordnet.

Be­kannt­ma­chung zur NFON AG: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den Kon­zern­la­ge­be­richt für das Ge­schäfts­jahr 2021

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der Konzernlagebericht der NFON AG für das Geschäftsjahr 2021 fehlerhaft ist.

Be­kannt­ma­chung zur Gate­way Re­al Estate AG: Bi­lanz­kon­trol­le des ver­kürz­ten Ab­schlus­ses zum 30. Ju­ni 2023 und des zu­ge­hö­ri­gen Zwi­schen­la­ge­be­richts

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. April 2024 eine Prüfung des verkürzten Abschlusses zum Stichtag 30. Juni 2023 und des zugehörigen Zwischenlageberichts der Gateway Real Estate AG angeordnet.

Auf­stel­lung der dem En­for­ce­ment un­ter­lie­gen­den Un­ter­neh­men

Die nachfolgende Aufstellung umfasst die Unternehmen, für die zum Stichtag 01.07.2023 als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat nach § 2 Abs. 13 WpHG war. Die Aufstellung beruht unter anderem auf den Meldungen der inländischen Börsen nach § 17d Abs. 2 FinDAG sowie auf Informationen ausländischer Börsen über dortige Zulassungen. Die nächste …

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