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Stand:geändert am 06.11.2019 | Thema Bilanzkontrolle Derivate

Eindämmung systemischer Risiken im europäischen Derivatemarkt, Obergrenzen für das Halten von Derivaten, deren Basiswert eine Ware ist: Mehr dazu auf diesen Seiten.

Eu­ro­pean Mar­ket In­fra­struc­ture Re­gu­la­ti­on (EMIR)

Die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) soll systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt eindämmen. Aus EMIR ergeben sich Pflichten für bestimmte Parteien von Derivatetransaktionen. Dies beinhaltet auch einige Mitteilungen an die BaFin und ESMA.

Mehr: European Market Infrastructure Regulation (EMIR) …

Po­si­ti­ons­li­mits auf Wa­ren­de­ri­va­te

Mit Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) wurden Positionslimits auf Warenderivate eingeführt. Das bedeutet: Es gelten Obergrenzen für das Halten von Derivaten, deren Basiswert eine Ware ist. Weder Einzelunternehmen noch Unternehmensgruppen dürfen Positionen auf sich vereinigen, die diese Schwellen aggregiert überschreiten.

Mehr: Positionslimits auf Warenderivate …

CCP-Auf­sichts­kol­le­gi­en

Gemäß Artikel 18 Absatz 2 der europäischen Marktinfrastrukturverordnung ( Verordnung 648/2012 – EMIR) hat die BaFin als zuständige Behörde nach Artikel 22 EMIR für die Aufsicht über die deutschen zentralen Gegenparteien Eurex Clearing AG und European Commodity Clearing AG auf Ihrer Website eine Liste der Mitglieder des jeweiligen Aufsichtskollegiums zu veröffentlichen.

Mehr: CCP-Aufsichtskollegien …

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Veröffentlichungen zum Thema

Be­kannt­ma­chung zur Fried­rich Vor­werk Group SE: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den of­fen­ge­leg­ten Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2022 so­wie den zu­sam­men­ge­fass­ten La­ge- und Kon­zern­la­ge­be­richt für das Ge­schäfts­jahr 2022

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss der Friedrich Vorwerk Group SE zum Stichtag 31. Dezember 2022 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.

Be­kannt­ma­chung zur FCR Im­mo­bi­li­en AG: Prü­fungs­er­geb­nis für den ver­kürz­ten Ab­schluss zum 30. Ju­ni 2020 und den zu­ge­hö­ri­gen Zwi­schen­la­ge­be­richt für das ers­te Halb­jahr 2020

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der FCR Immobilien AG zum verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2020 und zum zugehörigen Zwischenlagebericht durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.

Be­kannt­ma­chung zur FCR Im­mo­bi­li­en AG: Prü­fungs­er­geb­nis für den Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2020 und den zu­ge­hö­ri­gen Kon­zern­la­ge­be­richt für das Ge­schäfts­jahr 2020

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der FCR Immobilien AG zum Konzernabschluss 2020 und zum zugehörigen Konzernlagebericht durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.

aap Im­plan­ta­te AG: Bi­lanz­kon­trol­le des Kon­zern­ab­schlus­ses zum 31. De­zem­ber 2023 und des zu­ge­hö­ri­gen zu­sam­men­ge­fass­ten La­ge­be­richts für das Ge­schäfts­jahr 2023

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die aap Implantate Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 3. April 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der aap Implantate zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet. Hintergrund ist die Erteilung eines Versagungsvermerks durch …

Be­kannt­ma­chung zur ROY As­set Hol­ding SE: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2019 und den zu­sam­men­ge­fass­ten La­ge­be­richt für das Ge­schäfts­jahr 2019

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer anlassbezogenen Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der ROY Asset Holding SE fehlerhaft sind.

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