Europäischer Pass
In einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassene Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie bankenangehörige Leasing- und Factoringinstitute sind grundsätzlich berechtigt, ihr Geschäft auch in anderen EWR-Mitgliedstaaten auszuüben. Die grenzüberschreitende Tätigkeit kann entweder durch die Errichtung einer Zweigniederlassung („Niederlassungsfreiheit“) oder im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs („Dienstleistungsfreiheit“) erbracht werden. Die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit werden hier unter der Bezeichnung „Europäischer Pass“ zusammengefasst.
Beabsichtigt eines der oben genannten Institute im Rahmen der Niederlassungs- und/oder Dienstleistungsfreiheit in einem anderen EWR-Mitgliedstaat tätig zu werden, muss es dies der Heimat-Aufsichtsbehörde mitteilen („Notifikation“).
Outgoing Passport (§ 24a KWG, § 38 ZAG, §§ 70-72 WpIG)
§ 24a KWG bzw. § 38 ZAG bzw. §§ 70-72 WpIG (Outgoing Passport) regeln aus Sicht eines in Deutschland ansässigen Institutes das Tätigwerden im EWR-Ausland - entweder durch die Gründung einer Zweigniederlassung oder durch die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen (beispielsweise über das Internet).
Beabsichtigen deutsche Institute im EWR-Ausland tätig zu werden, zeigen sie dies der BaFin und der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank an.
Incoming Passport (§ 53b KWG, § 39 ZAG, §§ 73, 74 WpIG)
§ 53b KWG bzw. § 39 ZAG bzw. §§ 73, 74 WpIG beschreiben aus Sicht eines im EWR-Ausland sitzenden Institutes das Tätigwerden in Deutschland - entweder durch die Gründung einer Zweigniederlassung oder die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen (Incoming Passport).
Institute aus dem EWR wenden sich zur Notifikation an die Aufsicht ihres jeweiligen Herkunftsstaates.
Prozessablauf Europäischer Pass
Die nachfolgenden Informationen richten sich weitestgehend an deutsche Unternehmen, die im EWR-Ausland tätig werden möchten. Hier finden Sie unter anderem die zu verwendenden Formulare sowie Kontaktangaben.