Stand:geändert am 19.12.2024 | Thema Eigenmittel Global systemrelevante Institute
Anordnung von Kapitalpuffern bei global systemrelevanten Instituten durch die BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank auf Grundlage von § 10f Absatz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) ein in Deutschland zugelassenes Institut auf konsolidierter Ebene als global systemrelevant (global systemrelevante Institute – G-SRI) eingestuft. Hierauf aufbauend hat die BaFin einen entsprechenden Kapitalpuffer nach
§ 10f Absatz 1 KWG angeordnet.
Die Einstufung als G-SRI erfolgt nach den Kategorien Größe, grenzüberschreitende Aktivitäten, Vernetztheit mit dem Finanzsystem, Ersetzbarkeit sowie Komplexität unter Beachtung der überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur weiteren Festlegung der Indikatoren für die globale systemische Relevanz und deren Offenlegung (EBA/GL/2020/14).
Der angeordnete Kapitalpuffer für G-SRI kann bis zu 3,5% des Gesamtrisikobetrags betragen und ist auf konsolidierter Ebene in hartem Kernkapital (CET 1) vorzuhalten. In der nachfolgenden Tabelle ist das in Deutschland als G-SRI eingestufte Institut und dessen institutsindividueller Kapitalpuffer angegeben.
Global systemrelevante Institute | Kapitalpuffer ab 01.01.2025 | Kapitalpuffer ab 01.01.2026 |
---|---|---|
Deutsche Bank AG | 1,50% | 1,50% |