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Stand:geändert am 19.12.2024 | Thema Eigenmittel Anderweitig systemrelevante Institute

Anordnung von Kapitalpuffern bei anderweitig systemrelevanten Instituten durch die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank auf Grundlage von § 10g Absatz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) 14 in Deutschland zugelassene Institute als anderweitig systemrelevant (anderweitig systemrelevante Institute – A-SRI) eingestuft. Hierauf aufbauend hat die BaFin einen entsprechenden Kapitalpuffer angeordnet.

Die Einstufung als A-SRI erfolgt nach den Faktoren Größe, wirtschaftliche Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und die Bundesrepublik Deutschland, grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie Vernetztheit mit dem Finanzsystem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kriterien zur Festlegung der Anwendungsvoraussetzungen für Artikel 131 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU (CRD) in Bezug auf die Bewertung von anderen systemrelevanten Instituten (EBA/GL/2014/10).

Der angeordnete Kapitalpuffer für A-SRI kann künftig bis zu 3,0% des Gesamtrisikobetrags betragen und ist grundsätzlich auf der höchsten für den bewertenden Mitgliedsstaat relevanten Konsolidierungsebene in hartem Kernkapital (CET 1) vorzuhalten. Vorbehaltlich der Einwilligung der Europäischen Kommission kann auch ein Kapitalpuffer für A-SRI über 3,0% des Gesamtrisikobetrags angeordnet werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die in Deutschland identifizierten A-SRI und deren institutsindividuellen Kapitalpuffer angegeben.

Anderweitig systemrelevante InstituteStufe I: EBA Methode
Punktwerte in BP
Stufe II: Aufsichtliche Beurteilung
Punktwerte in BP
Kapitalpuffer ab
01.01.2025
Deutsche Bank AG1.8231.7982,00%
Commerzbank AG 5966351,25%
J. P Morgan SE6125941,25%
Goldman Sachs Bank Europe SE4354901,00%
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank 4524541,00%
Kreditanstalt für Wiederaufbau5404390,75%
UniCredit Bank AG 3563650,75%
Landesbank Baden-Württemberg 3603340,75%
Bayerische Landesbank 2372450,50%
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale1851940,25%
Morgan Stanley Europe Holding SE2041840,25%
ING-DiBa AG 1651680,25%
NRW.BANK1136110 0,25%
DekaBank Deutsche Girozentrale2 80800,25%
  1. 1 Verwaltungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  2. 2 Einstufung über qualitatives Expertenurteil im Rahmen der zweiten Stufe der aufsichtlichen Bewertung (nationale Methode)

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