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Stand:geändert am 01.12.2023 | Thema Eigenmittel Anderweitig systemrelevanten Instituten

Anordnung von Kapitalpuffern bei anderweitig systemrelevanten Instituten durch die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank auf Grundlage von § 10g Absatz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) 15 in Deutschland zugelassene Institute als anderweitig systemrelevant (anderweitig systemrelevante Institute – A-SRI) eingestuft. Hierauf aufbauend hat die BaFin einen entsprechenden Kapitalpuffer angeordnet.

Die Einstufung als A-SRI erfolgt nach den Faktoren Größe, wirtschaftliche Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und die Bundesrepublik Deutschland, grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie Vernetztheit mit dem Finanzsystem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kriterien zur Festlegung der Anwendungsvoraussetzungen für Artikel 131 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU (CRD) in Bezug auf die Bewertung von anderen systemrelevanten Instituten (EBA/GL/2014/10).

Der angeordnete Kapitalpuffer für A-SRI kann künftig bis zu 3,0% des Gesamtrisikobetrags betragen und ist grundsätzlich auf der höchsten für den bewertenden Mitgliedsstaat relevanten Konsolidierungsebene in hartem Kernkapital (CET 1) vorzuhalten. Vorbehaltlich der Einwilligung der Europäischen Kommission kann auch ein Kapitalpuffer für A-SRI über 3,0% des Gesamtrisikobetrags angeordnet werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die in Deutschland identifizierten A-SRI und deren institutsindividuellen Kapitalpuffer angegeben.

Anderweitig systemrelevante InstituteStufe I: EBA Methode
Punktwerte in BP
Stufe II: Aufsichtliche Beurteilung
Punktwerte in BP
Kapitalpuffer ab
01.01.2024
Deutsche Bank AG190818242,00%
Commerzbank AG 5776321,25%
J. P Morgan SE6266121,25%
Kreditanstalt für Wiederaufbau5594551,00%
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank 4304311,00%
Goldman Sachs Bank Europe SE3473880,75%
UniCredit Bank AG 3743860,75%
Landesbank Baden-Württemberg 3543310,75%
Bayerische Landesbank 2272350,50%
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale1952260,50%
Morgan Stanley Europe Holding SE1971930,25%
ING-DiBa AG 1761800,25%
NRW.BANK1136113 0,25%
Norddeutsche Landesbank - Girozentrale2 98980,25%
DekaBank Deutsche Girozentrale2 93920,25%
  1. 1 Verwaltungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  2. 2 Einstufung über qualitatives Expertenurteil im Rahmen der zweiten Stufe der aufsichtlichen Bewertung (nationale Methode)

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