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Antrag auf Genehmigung eines neuen Bauspartarifs oder auf Änderung eines bestehenden Bauspartarifs

Checkliste für einzureichende Unterlagen bei Anträgen auf Genehmigung von Bauspartarifen

Die Einführung neuer Bauspartarife sowie Änderungen bestehender Tarife, unterliegen im Rahmen der präventiven Tarifkontrolle dem Genehmigungsvorbehalt der BaFin. Das Bausparkassengesetz (BauSparkG), die Bausparkassenverordnung sowie die gängige Verwaltungspraxis konkretisieren Umfang, Inhalt und Güte der Unterlagen, welche einem Tarifantrag beizureichen sind. Die Checkliste fasst diese allgemein bekannten und aktuell geltenden allgemeinen Anforderungen, im Sinne der Gewährleistung eines regelrechten und zügigen Ablaufs eines Tarifgenehmigungsverfahrens, zusammen. Grundsätzlich ist das Einreichen der unten genannten Unterlagen erforderlich, im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Die Tarifgestaltung und das entsprechende Tarifgenehmigungsverfahren sind vielfältig. Daher beansprucht die Checkliste keine Vollständigkeit. Insbesondere schränkt sie die BaFin in ihrem weitergehenden Bedürfnis nach Informationen und Darlegungen nicht ein.

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