BaFin - Navigation & Service

Thema Finanzberichterstattung Anzeigen von Personen nach dem KWG

Nach dem KWG unterliegen Inhaber bedeutender Beteiligungen und Geschäftsleiter, Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieder von beaufsichtigten Unternehmen besonderen aufsichtlichen Anforderungen. Diese umfassen u.a. die Zuverlässigkeit der Personen. Bei Geschäftsleitern und Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieder spielt außerdem die Anforderung an die fachliche Eignung bzw. Sachkunde eine zentrale Rolle und werden zusammenfassend auch als „Fit and Proper“ (FAP)-Anforderungen bezeichnet. Auf dieser Seite finden Sie dazu Informationen und weiterführende Links. Hinweise der Deutschen Bundesbank finden Sie hier.

FAP-Anzeigen von Unternehmen unter EZB-Aufsicht (SI)

Nutzung des SSM IMAS Portals der Europäischen Zentralbank für FAP-Anzeigen

Gemäß § 1 Absatz 4 der Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV) haben ab dem 01.07.2023 alle Unternehmen, für die nach § 1 Abs. 5 Nr. 1 KWG die Europäische Zentralbank als Aufsichtsbehörde gilt, das IMAS-Portal der EZB für folgende Anzeigen zu verwenden:

  • die Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters und die Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung eines Instituts in dessen gesamten Geschäftsbereich nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG;
  • die Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll, nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 KWG, auch i. V. m. Satz 5 KWG;
  • die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG;
  • die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 KWG, auch i. V. m. Satz 5 KWG.

Über das Portal abgegebene Anzeigen werden automatisiert an die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank weitergeleitet, so dass mit der Anzeige über das Portal die Pflicht zur Anzeige gegenüber der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank gemäß § 24 Abs. 3c KWG erfüllt ist.

Für Führungszeugnisse nach § 30 Absatz 5 oder § 30b des Bundeszentralregistergesetzes gilt nach wie vor der übliche Einreichungsweg, d.h. diese werden direkt vom Bundesamt für Justiz an die Bundesanstalt übermittelt. Bei der Beantragung sollen der Unternehmensname sowie die BAK-Nr. als Referenz angegeben werden.
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung sowie der unterschriebene Lebenslauf gemäß § 5a AnzV sind über die Dokumenten-Uploadfunktion des IMAS Portals einzureichen. Die BaFin erwartet, dass die Unternehmen die Original-Dokumente fünf Jahren nach dem Ausscheiden der Person aufbewahrt.

Hinweis: Die Funktionalität des IMAS Portals ist aktuell auf die o.g. Anzeigen begrenzt. Die weiteren Anzeigen, z.B. Vollzug, Ausscheiden, Nebentätigkeiten, etc., sind auf dem bisherigen Weg einzureichen.

Das Rundschreiben 07/2020 (BA )ist zum vorgenannten Datum aufgehoben.

Informationshalber sind hier die im IMAS Portal hinterlegten Questionnaires sowie die sog. „National specificities“ hinterlegt:

Guide to fit and proper assessments

FAP-Anzeigen von Unternehmen unter BaFin-Aufsicht (LSI)

Unternehmen unter BaFin- Aufsicht können Anzeigen unter Verwendung der Formulare gemäß der AnzV oder über das MVP-Portal der BaFin einreichen.

Bei Nutzung des MVP-Portal ist eine parallele Anzeige an die Deutsche Bundesbank entbehrlich. Eine zusätzliche Anzeige mittels der Formulare der AnzV ist gemäß dem Rundschreiben 02/2022 (BA) nicht erforderlich.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback