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Stand:geändert am 24.02.2025 | Thema Finanzberichterstattung Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)

FinaRisikoV

Die Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz (FinaRisikoV) dient seit 2014 der Erhebung von vierteljährlichen Daten unter Anderem zu Angaben zur Ertragslage, der Ertragsplanung, sowie stillen Reserven bzw. Lasten und zum Kreditgeschäft. Die Meldungen basieren auf den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).

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